08.02.2023
Schweigeminute und Glockengeläute am 24. Februar
Der Städteverband, der diese Initiative positiv aufgenommen hat, fragt die Kirchen an, ob sie die Schweigeminute mit einem Glockengeläut unterstützen: Dieses würde die Schweigeminute um 08.55 Uhr mit einem Trauergeläut einführen. Die Präsidien der evangelisch-reformierten Kantonalkirchen haben sich für die Unterstützung dieser Anfrage ausgesprochen, die auch von den beiden anderen Landeskirchen ökumenisch getragen wird.
Auf nationaler Ebene wurde vereinbart, dass grundsätzlich die Städte bzw. die Gemeinden für die Kommunikation der Initiative gegenüber der Öffentlichkeit zuständig sind. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn empfehlen den Kirchgemeinden eine Beteiligung am Glockengeläute, wenn die politische Gemeinde anfragt.
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