Weiterbildung in den ersten Amtsjahren für Katechetinnen und Katecheten WeA Kat.

Das Programm WeA Kat. 2023/2024 mit allen Angeboten und weiteren Informationen steht zum Download bereit oder kann bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in Papierform bestellt werden.

Das Coaching in den ersten Amtsjahren (CeA Kat.) wird als individuelles Coaching durchgeführt und besteht aus sechs Sitzungen à 90 Minuten.

Die Fachcoachings in den ersten Amtsjahren (FeA Kat.) bieten Gelegenheit, Erfahrungen in den verschiedenen Handlungsfeldern zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Die Seminare in den ersten Amtsjahren (SeA Kat.) geben Inputs aus der aktuellen religionspädagogischen Diskussion und unterstützen die persönliche Arbeit.

Konzept WeA Kat.

Für ihre anspruchsvolle Arbeit erhalten Katechetinnen und Katecheten in ihrer Berufseinstiegsphase die notwendige Unterstützung. Die Eckdaten des Konzepts WeA Kat. (siehe Art. 17-21) sind analog dem WeA-Programm für Pfarrerinnen und Pfarrer festgelegt: Die Weiterbildung in den ersten Amtsjahren ist für alle Katechetinnen und Katecheten grundsätzlich verpflichtend. Sie erstreckt sich über den Zeitraum der ersten fünf Amtsjahre, wird von Refbejuso subventioniert und bietet Auswahlmöglichkeiten aus drei verschiedenen Formen (Seminar, individuelles Coaching, Fachcoaching).

Vorgehen Anmeldung WeA Kat.
Wie Katechetinnen und Katecheten vorgehen müssen, um sich für eine WeA Kat.-Veranstaltung anmelden zu können, ist in der Verordnung betreffend Weiterbildung und Supervision von Katechetinnen und Katecheten (KES 59.013) beschrieben:

  • Katechetinnen und Katecheten reichen bei ihrer vorgesetzten Behörde ein Gesuch für den Besuch einer WeA Kat.-Veranstaltung ein. 
  • Nach Vorliegen der Bewilligung melden sich die Katechetinnen und Katecheten direkt beim Anbietenden einer Weiterbildung an. Sie begleichen die Rechnung abzüglich allfälliger Subventionen. 
  • Bei der Anmeldung für ein CeA Kat. oder FeA Kat., das ohne weiteren Beschluss als subventionsberechtigt gilt, werden die jeweiligen Subventionsbeiträge bei der Rechnungsstellung durch die Leitung WeA Kat. abgezogen und dem Bereich Katechetik belastet. 
  • Wird eine Subvention nur auf Gesuch hin gewährt, so werden bei der Rechnungsstellung keine Subventionsbeiträge abgezogen. Die Katechetinnen und Katecheten richten spätestens bis zwei Monate nach Ende der Weiterbildung ihr Subventionsgesuch an die Bereichsleitung Katechetik mit dem Formular Weiterbildung in den ersten Amtsjahren für Katechetinnen und Katecheten. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht, werden keine Subventionsbeiträge gewährt. Die Bereichsleitung Katechetik entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen und auf Gesuch der Katechetin oder des Katecheten, ob eine Subvention gewährt wird.

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