Leitbild und Dienstanweisung für die Pfarrschaft
In der Wintersynode 2004 genehmigte das Kirchenparlament zum ersten Mal das vom Synodalrat vorgelegte "Leitbild Pfarrerin / Pfarrer". Es bestimmt die erforderlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kompetenzen für die Ausübung des Pfarrberufes (Kirchenordnung Art. 194 Abs. 4). Im Jahr 2012 wird es gemäss Synodenbeschluss erneut überarbeitet werden.
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Leitbild für die drei Ämter
Im Januar 2006 wurde die Dienstanweisung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom Synodalrat verabschiedet. Sie soll mehr Klarheit und Verbindlichkeit in die tägliche Arbeit in den Pfarrämtern schaffen. Gleichzeitig gewährleistet die Dienstanweisung auch den Schutz in der Ausübung des Pfarrberufes.
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