Kirchliche Finanzierung Klimaschutz
Der zur Verfügung stehende Gesamtkredit in der Höhe von CHF 500'000 ist vollumfänglich bis Ende 2023 ausgeschöpft
(22. November 2022).
Wir bedanken uns bei allen Kirchgemeinden, welche die Gesuche bei uns eingereicht haben.
Es besteht die Möglichkeit, bei Fragen und Anliegen mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen per Mail weiter
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihr Vertrauen.
Der Synodalrat hat im Klimajahr 2019 beschlossen, sein Engagement für den Klimaschutz zu verstärken und auszuweiten.
Ziel der Massnahmen ist, erneuerbare Energien zu fördern, den Energiebedarf kirchlicher Gebäude insgesamt zu verringern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Klimaschutzes zu verstärken.
Die beiden bisherigen Fonds für Energieberatungen und für Solaranlagen sind in einer umfassenden Verordnung «Kirchliche Finanzierung Klimaschutz» zusammengeführt.
Für die Jahre 2020 bis 2023 stehen im Durchschnitt 125'000 Franken pro Jahr für die Unterstützung von Kirchgemeinden bereit, die Klimaschutz-Massnahmen ergreifen.
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Folgende Massnahmen werden unterstützt
- Energieberatung und Erstellung von Energiekonzepten (Gebäudeanalyse)
- Beiträge an bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und an den Einbau, die Optimierung und den Ersatz von Haustechnik
- Anfangsinvestitionen für Solaranlagen
- Einführung eines Umweltmanagementsystems
- Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Kirchgemeinden zu Themen des Klimaschutzes
- Aktionen von Kirchgemeinden mit ihren Jugendlichen zum Schutz des Klimas
- Weitere Klimaschutzprojekte von Kirchgemeinden
Umfang der Unterstützung
Für Energieberatungen und Energiekonzepte (Massnahme 1) kann der Kostenanteil geltend gemacht werden, der nach der Ausschöpfung kantonaler Fördermöglichkeiten bei der Kirchgemeinde übrig bleibt.
Für direkte Massnahmen (Massnahmen 2 und 3): Ein Viertel der Investitionskosten und maximal 50'000 Franken pro Kirchgemeinde innerhalb von zwei Jahren.
Der Förderbeitrag für die Einführung des Umweltmanagements nach dem Grünen Güggel (Massnahme 4) beträgt 4000 Franken.
Der Förderbeitrag für Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie für Aktionen mit Jugendlichen (Massnahmen 5 und 6) beträgt maximal 5‘000 Franken.