Die Vision leben!

Mit dem Legislaturprogramm legt der Synodalrat alle vier Jahre die Schwerpunkte seiner Tätigkeit fest.
Die letzten beiden Legislaturen standen im Zeichen der gemeinsamen Erarbeitung der Vision Kirche 21 sowie der ersten Schritte ihrer Überführung ins kirchliche Leben. In der Legislatur 2020 –2023 sollen nun Vision und Leitsätze im Handeln der Synode, des Synodalrates und der Kirchgemeinden verankert und konkretisiert werden. Gemeinsam wollen wir erfahren und zeigen, was es heisst, sich in allen Facetten des kirchlichen Lebens von diesem Text orientieren und leiten zu lassen.
In dieser Legislatur werden auch das neue Landeskirchengesetz und seine Umsetzung ein grosses Gewicht haben. Insbesondere die Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Administration von rund 500 Pfarrdienstverhältnissen werden erhebliche Ressourcen binden. Auch diese Arbeit soll spürbar vom Geist der Vision geprägt sein.
Der «Doppelpunkt 21», das Fest zur Vision Kirche 21 am 10. September 2017, war für unsere Kirche eine begeisternde Erfahrung, die bei vielen noch nachwirkt. Der Tag in Bern steht sinnbildlich für eine vielfältige Kirche, die nahe bei den Menschen und engagiert für die Gesellschaft ist. In der Legislatur 2020 –2023 soll die Planung eines weiteren Kirchenfestes an die Hand genommen werden.
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