Kirche und Denkmalpflege

Die meisten Kirchengebäude stehen unter Denkmalschutz. Dies gilt zum Teil auch für weitere kirchliche Immobilien wie Pfarrhäuser oder Pfrundscheunen. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, muss bei Renovationen, Sanierungen, Umbauten und Neugestaltungen die Denkmalpflege beigezogen werden. Dies tut man am besten gleich zu Beginn des Planungsprozesses, jedenfalls bevor eine Architektin, ein Architekt mit der Ausarbeitung eines Projekts beauftragt wird. Wenn in einer frühen Phase mit der Denkmalpflege die Rahmenbedingungen und das Vorgehen definiert werden, können Umwege vermieden werden.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege? Die Sanierung, Renovation und Neugestaltung von geschützten Bauten geschieht im Gespräch zwischen Bauherrschaft und Denkmalpflege. Nur so findet man zu Lösungen, die für beide Seiten stimmen. Dabei gilt es zu beachten, dass das Gespräch auf Augenhöhe geführt wird. Das heisst, dass jede Seite den Auftrag der anderen Seite kennt und respektiert. Vereinfacht gesagt lautet der Auftrag der Denkmalpflege, das Kulturerbe (und damit auch die Kirchengebäude) zu erhalten. Der Auftrag der Kirche lautet, die Kirche (und damit auch die Kirchengebäude) zu gestalten.

Die ersten beiden Dokumente sind die Hauptreferate der am 24. März 2023 von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn organisierten Tagung „Kirche und Denkmalpflege im Gespräch. Kirchengebäude gestalten und erhalten“. Dazu eine Liste aller reformierten Kirchen im Kanton Bern (ohne Jura und Solothurn) mit Angaben zu deren Schutzstatus.


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