Das Katechetische Amt

Katechetinnen und Katecheten erfüllen als fachlich ausgebildete und durch die Kirche beauftragte Mitarbeitende Aufgaben der kirchlichen Unterweisung (KUW) und für weitere Aufgaben des katechetischen Dienstes (Art. 136 der Kirchenordnung). Sie üben ihr Amt an die mit ihrer Beauftragung eingegangenen Verpflichtungen selbständig aus.

Katechetinnen und Katechten werden in dem vom Kirchgemeinderat festgelegten Pensum angestellt und entlöhnt.

Die Auskunfts- und Beratungsstelle KUW / Hp KUW berät bei


Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

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