Ungewöhnliche Kirchgemeinde wird regulär finanziert

18.11.2025 - Das Kirchenparlament hat beschlossen, die Metalchurch ab 2026 mit einem wiederkehrenden jährlichen Beitrag zu finanzieren. Die seit 2011 bestehende Kirche mit den harten Klängen im Gottesdienst macht dadurch den Schritt von einem Projekt zu einer Kirchgemeinde, die voll in die Strukturen der Landeskirche eingebunden ist.

Symbolbild Metalchurch

Die Synode hat am Dienstag fast einstimmig beschlossen, die Metalchurch jährlich mit 180'000 Franken zu finanzieren. Die unkonventionelle Kirche erhält dadurch den Status einer assoziierten Kirchgemeinde. Das Kirchenparlament ergänzt somit erstmals das Territorialprinzip, indem es eine Personalgemeinde integriert. Bisher wurde die Metalchurch durch besondere Mittel finanziert, die für «neue Formen kirchlicher Präsenz» gedacht sind.
 

Bei herkömmlichen Kirchgemeinden entrichten die am Ort wohnenden Reformierten Kirchensteuern und alimentieren so ihre örtliche Kirchgemeinde. In der seit 2011 existierenden Metalchurch, die ständig gewachsen ist, engagieren sich Menschen aus zahlreichen Wohnorten. Deshalb greift bei ihr die übliche Finanzierungsweise nicht.
 

Die Metalchurch, die in ihren Gottesdiensten harten Sound spielt, wird von einem ordinierten Pfarrer und einer Diakonin und weiteren Teammitgliedern geleitet. Sie ist in der Öffentlichkeit auch bekannt für ihre seelsorgerlichen Angebote an Musikfestivals. Die Gesprächsangebote der unkonventionellen Kirchenleute werden von Festivalbesucher:innen genutzt, die sonst den Zugang zu kirchlichen Institutionen kaum finden. Schliesslich gibt es auch in der Metalchurch Menschen, die sich ein Mitmachen in einer herkömmlichen Kirchgemeinde weniger vorstellen können.
 

Budget genehmigt

Die Synode hat im Weiteren das Budget 2026 genehmigt. Dieses sieht einen Aufwandüberschuss von 2,8 Millionen Franken vor, dies bei einem Gesamtertrag von 123,6 Mio. Franken und einem Gesamtaufwand von 126,4 Mio. Franken. Dieses Defizit ist im wesentlichen auf den um 2,3 Millionen Franken gekürzten Kantonsbeitrag zurückzuführen. Der Kanton hat die Vergütung der «Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse» unter den Landeskirchen bei der letzten Neuberechnung anders aufgeteilt.

Kontakt

Markus Dütschler
Mediensprecher & Redaktor ENSEMBLE
markus.duetschler [at] refbejuso.ch