Woher das Geld kommt – und wozu es gebraucht wird
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn finanzieren ihre gesamtkirchlichen Aufgaben im Wesentlichen über Abgaben der Kirchgemeinden und Kantonsbeiträge. Grundlage dafür bilden Kirchenverfassung und Kirchenordnung des Synodalverbands sowie das Landeskirchengesetz.
Kirchgemeindeabgaben
Die Abgaben der Kirchgemeinden des Kantons Bern werden in Promille der einfachen Steuer jeder Kirchgemeinde berechnet. Der Abgabesatz wird jährlich von der Synode im Rahmen des Budgets festgelegt – seit 2002 liegt er stabil bei 26,80 Promille.
Die Kirchgemeinden der Bezirkssynode Solothurn leisten grundsätzlich Abgaben nach dem gleichen Modus wie für die Berner Kirchgemeinden. Es besteht jedoch im Vergleich zu den Kirchgemeinden im Kanton Bern eine höhere finanzielle Belastung,
Für die Kirchgemeinden im Kanton Jura erfolgt die finanzielle Beteiligung über eine Pauschalabgabe der Jura Kirche.
Weitere Einnahmen
Zusätzlich werden die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn durch Beiträge des Kantons Bern gemäss Landeskirchengesetz, durch Entschädigungen für Leistungsaufträge und durch Beiträge von Partnerinstitutionen für gemeinsame Aufgaben finanziert. Zudem führen die gesamtkirchlichen Dienste den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden des Kantons Bern, welcher solidarisch die unterschiedliche Steuerkraft ausgleicht. Die Kirchgemeinden im Kanton Jura sowie der Bezirkssynode Solothurn führen je für sich einen Finanzausgleich für Subventionen von Investitionen.
Verwendung nach Bereichen
(Gesamtkirchliche Dienste)
Verwendung nach Bereichen (Gesamtkirchliche Dienste)
Verwendung nach Gesamtgesellschaftlichen Leistungen Kanton Bern
(nur gesamtkirchliche Dienste, ohne Kirchgemeinden, ohne Bezirkssynode Solothurn und Kanton Jura)
Tabelle Leistungen