Stipendien für kirchliche Ausbildungen

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn unterstützen mit Ausbildungsbeiträgen Menschen auf dem Weg in einen kirchlichen Beruf. Ob Theologiestudium oder andere kirchliche Ausbildungen – wer sich für diesen Weg entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein kirchliches Stipendium beantragen.

Berufung fördern – unabhängig vom Einkommen

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn setzen sich dafür ein, dass der Weg in einen kirchlichen Beruf nicht an finanziellen Hürden scheitert. Sie unterstützen daher Menschen, die sich für eine Ausbildung im kirchlichen Bereich entscheiden – sei es im Pfarramt, in der Diakonie, der Katechetik oder in anderen Berufsfeldern der Kirche. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem zweiten Bildungsweg – also jenen, die sich nach einer ersten Berufsausbildung oder Tätigkeit nochmals neu auf einen kirchlichen Beruf ausrichten.

Um dieser Zielsetzung konkret Ausdruck zu verleihen, wurde ein Stipendienfonds eingerichtet. Aus diesem können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge an Studierende gesprochen werden, die eine anerkannte Ausbildung mit kirchlicher Berufsperspektive absolvieren – zum Beispiel an der Kirchlich-Theologischen Schule Bern (KTS), am Theologisch-Diakonischen Seminar Aarau (TDS) oder im Rahmen eines Theologiestudiums an der Universität Bern.

 

Stipendien – Voraussetzungen, Fristen und Beratung

Die kirchlichen Stipendien verstehen sich als subsidiäre Unterstützung. Das bedeutet: Ein Antrag bei der kantonalen Stipendienstelle ist Voraussetzung – erst danach wird das kirchliche Gesuch geprüft. Grundlage der Berechnung ist ein Modell, das die Lebens- und Ausbildungskosten mit den finanziellen Möglichkeiten der Bewerbenden abgleicht.

Damit die Mittel gezielt und gerecht eingesetzt werden können, gelten klar definierte Fristen: Für Ausbildungen, die in der ersten Jahreshälfte beginnen, ist das Gesuch bis zum 30. Mai einzureichen; für Ausbildungsstarts in der zweiten Jahreshälfte bis zum 30. November.

Für eine erste Einschätzung Ihrer persönlichen Situation steht Ihnen unser Stipendienrechner (blauer Button unten) zur Verfügung.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne persönlich. 

Wie viel Unterstützung ist möglich?
Mit unserem Stipendienrechner können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob und in welcher Höhe Sie mit einem Beitrag rechnen können. Die Berechnung ist unverbindlich und dient zur ersten Orientierung.

2025_Stipendienrechner

Häufige Fragen

  • Ein Stipendium kann nur für anerkannte Ausbildungen, die zur Ordination oder Beauftragung in ein kirchliches Amt führen, die als Vorbereitung an kirchlichen Maturitätsschulen absolviert werden oder für Ausbildungen zu anderen kirchlichen Berufen, gewährt werden. Die anerkannten Ausbildungen sind in Anhang 1 der Stipendienverordnung (KES 58.011) abschliessend aufgeführt.  

     

  • Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Studierenden selbst, anderer Verpflichteter wie bspw. Partner:in oder Wohnsitzkantons (bspw. Kanton Bern: Bildungs- und Kulturdirektion). Voraussetzung für ein Stipendiengesuch bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ist unter andrem auch die Vorlage der Stipendienverfügung des Wohnsitzkantons. Sind die Mittel nicht ausreichend, kann ein Stipendiengesuch eingereicht werden. 

     

  • Bei der Berechnung der Stipendien werden im Rahmen einer Fehlbetragsrechnung die anrechenbaren Mittel den massgeblichen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz kann als Stipendium gewährt werden. Die massgeblichen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten können Anhang 2 der Stipendienverordnung  (KES 58.011) entnommen werden. 

Stipendien der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, welche gestützt auf das Stipendienreglement (KES 58.010) gewährt werden, sind unter bestimmten Bedingungen rückzahlbar. Beispielsweise dann, wenn der mit Hilfe der Stipendien erlernte Beruf nicht mindestens während fünf Jahren auf dem Kirchengebiet des Synodalverbands Bern-Jura ausgeübt wird, oder unwahre Angaben gemacht oder für die Berechnung erhebliche Tatsachen verheimlicht oder nicht gemeldet worden sind sowie wenn sie nicht für die Ausbildung verwendet worden sind.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einreichungstermin und der Komplexität des Gesuchs ab. Nach Eingang des kantonalen Entscheids wird das kirchliche Gesuch geprüft. In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte auf die Eingabefristen:

  • 30. Mai für Ausbildungen mit Start im 1. Halbjahr
  • 30. November für Ausbildungen mit Start im 2. Halbjahr

  • Nebst Stipendien für Ausbildungen, welche zu einem anerkannten, kirchlichen Beruf führen, können auch Darlehen gewährt werden. Darlehen sind rückzahlbar oder können durch Berufsausübung im Kirchengebiet amortisiert werden. Sind Sie an einem Darlehen interessiert, so wenden Sie sich bitte an die Kontaktadresse auf dieser Website.
  • Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten für Ausbildungsbeiträge resp. Stipendien:
  • Förderstipendium an Doktorierende und Habilitierende in evangelischer Theologie (KES 58.020)
  • Stipendium für interreligiöse und ökumenische Studien
  • Weitere Stipendien und Stiftungen, welche Studierende finanziell unterstützen: Studium: Stipendien - Theologische Fakultät

Kontakt

Nicole Bonnemain
Stipendien, Beiträge und Werke
nicole.bonnemain [at] refbejuso.ch