Das Kreisschreiben ist gewissermassen das Amtsblatt der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Wer in der Kirche eine Funktion bekleidet, findet im Kreisschreiben regelmässig alle offiziellen Informationen.
Für Amtspersonen und Angestellte
Was im Amtsblatt steht, wird als bekannt vorausgesetzt. Dieser Grundsatz gilt auch für das Kreisschreiben des Synodalrats, das seit 2021 ausschliesslich digital verschickt wird. Alle, die in der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche eine Funktion bekleiden, finden in dieser elfmal jährlich erscheinenden Publikation das, was für sie wichtig ist. Das Kreisschreiben richtet sich an die Mitglieder der Synode, an Kirchgemeinderäte und Pfarrpersonen, Katechet:innen, Sozialdiakon:innen, Musiker:innen und die Vorstände der Kirchlichen Bezirke.
Das Kreisschreiben enthält zum Beispiel revidierte Besoldungsreglemente, Statistiken, Kollektenaufrufe oder die Namen von Pfarrpersonen, die neu in den Kirchendienst aufgenommen worden sind.