Taufe – Liebe sichtbar gemacht
Die Geburt eines Kindes ist Freude und Herausforderung zugleich. Sie weckt den Wunsch nach einem erfüllten Leben für das Kind, das durch tragfähige Beziehungen gestützt wird. Die Taufe verbindet das Kind mit Jesus Christus als sichtbares Zeichen von Gottes Liebe. Sie symbolisiert die Aufnahme des Kindes in die christliche Gemeinschaft und den Beginn seines Lebens- und Glaubenswegs.

Sichtbares Zeichen der Liebe
Zugleich Geschenk und Herausforderung: Die Geburt eines Kindes löst zugleich Freude und Dankbarkeit, aber auch Unsicherheit aus. Der Wunsch nach einem erfüllten Leben für das Kind bewegt alle, die ihm nahestehen. Tragfähige und verlässliche Beziehungen sind wesentlich für ein gelingendes Leben. Die Bibel zeigt, dass Gott sein Leben mit den Menschen teilen möchte, und die Taufe verbindet das Kind mit Jesus Christus als Zeichen bedingungsloser Liebe.
Die Taufe ist heiliges und einmaliges Ritual, das in der Regel im Säuglingsalter stattfindet. Alle christlichen Kirchen taufen auf den Namen des dreieinigen Gottes. Das Wasser bei der Zeremonie symbolisiert Leben, Reinigung und die Erneuerung, sowie Gottes tröstende Nähe in allen Lebensphasen. Auch Erwachsene können sich taufen lassen, oder, wenn sie bereits getauft sind, ihre Taufe feierlich bestätigen.
Begleitung auf dem Lebens- und Glaubensweg
Mit der Entscheidung zur Taufe verpflichten sich Eltern, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Die Kirche unterstützt sie mit altersgerechten Angeboten. Der Glaube soll dem Kind nahegebracht werden, so, dass es später eine eigene Entscheidung treffen kann. Für Familien, die die bewusste Taufentscheidung aufschieben möchten, ist eine Segnung im Gottesdienst möglich, die Gottes Fürsorge und Schutz zuspricht.
Die Taufpat:innen, von den Eltern ausgewählt, begleiten das Kind auf seinem Lebens- und Glaubensweg und unterstützen die Eltern in der Erziehung. Das in der Hoffnung, dass das Kind zu der Erfüllung findet, zu der mit der Taufe ein Grundstein gelegt ist.
Häufige Fragen
- Mitgliedschaft: Mindestens ein Elternteil und eine Taufzeugin oder ein Taufzeuge sollen der evangelisch-reformierten Kirche angehören.
- Taufgespräch: Vor der Taufe findet ein Gespräch mit der Pfarrperson statt, um den Ablauf und die Bedeutung der Taufe zu besprechen.
Ja, die Mitgestaltung der Tauffeier ist möglich. In der Regel findet die Taufe im Gemeindegottesdienst statt und wird von der Pfarrperson durchgeführt. Eltern und Taufzeugen können aktiv teilnehmen und beispielsweise Lieder, Lesungen oder Fürbitten einbringen. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld das Gespräch mit der zuständigen Pfarrperson zu suchen, um individuelle Wünsche und Beiträge abzustimmen.
Ja, gleichgeschlechtliche Paare können ihre Kinder in der evangelisch-reformierten Kirche taufen lassen. Wichtig ist, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kirche betont, dass Gottes Zuwendung zu jedem Menschen ein Geschenk ist und nicht von Leistung oder bestimmten Lebensformen abhängt.
Eine feste Regel für den Zeitpunkt der Taufe gibt es nicht. Die Eltern entscheiden, wann sie ihr Kind taufen lassen möchten. Meist findet die Taufe bei Kleinkindern zwischen dem dritten und achten Monat statt. Manche Eltern möchten, dass ihr Kind die Taufe bewusst miterleben kann, und lassen es deshalb später taufen.
Die Taufe selbst ist für Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche in der Regel kostenlos. Sollten besondere Wünsche bestehen, wie beispielsweise eine Taufe ausserhalb des regulären Gottesdienstes oder spezielle musikalische Beiträge, können gegebenenfalls zusätzliche Kosten anfallen. Es ist ratsam, solche Dinge im Vorfeld mit der zuständigen Pfarrperson zu klären.
Infos zur Taufanmeldung finden sich in der Regel auf der Homepage der Kirchgemeinden. Auch das Sekretariat der Kirchgemeinde oder die Pfarrpersonen, bei denen das Kind getauft werden soll, geben gerne Auskunft über das Anmeldeverfahren.
Für die Taufe braucht es keine Unterlagen. Bei der Anmeldung zur Taufe muss man in der Regel Personalien und Konfession/Religion der Eltern, des Kindes und der Taufpaten (Gottis und Göttis) angeben.
Ja, zwei Taufpaten sind Pflicht. Gotti und Göttiversprechen bei der Taufe, die Eltern bei der christlichen Erziehung der Kinder zu unterstützen und dafür einzustehen. Eine rechtliche Verpflichtung, das Sorgerecht beim Todesfall der Eltern zu übernehmen, gibt es nicht.
Gotti oder Götti werden kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Mindestens ein Gotti oder Götti muss evangelisch-reformiert und konfirmiert sein. (KiO Art. 37 Abs. 5)
Meist dürfen die Eltern einen Taufspruch aus der Bibel aussuchen. Es gibt auch Pfarrpersonen, die den Kindern einen Taufspruch zusprechen. Im Vorbereitungsgespräch zur Taufe kann diese Frage geklärt werden. Hilfestellung für einen passenden Taufspruch gibt z.B. die Homepage taufspruch.de