Synodalrat gegen tiefere Sozialhilfe für Ukraine-Geflüchtete
29.10.2026 - Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn fordert, dass ukrainische Geflüchtete mit Erhalt der Aufenthaltsbewilligung B die reguläre Sozialhilfe erhalten. Eine Fortsetzung der tieferen Asylsozialhilfe gefährdet die soziale Integration und trifft besonders Frauen und Kinder.
Ab März 2027 werden Geflüchtete aus der Ukraine nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Das ist bundesrechtlich vorgegeben und impliziert, dass ab diesem Zeitpunkt die regulären Sozialhilfeansätze angewendet werden. Der Bund hat im Rahmen seiner Sparmassnahmen im Asylbereich die gesetzlichen Grundlagen jedoch angepasst: Die Kantone können weiterhin die tiefere Asylsozialhilfe ausrichten. Der Kanton Bern will diese Möglichkeit nutzen.
Der Synodalrat hat Verständnis dafür, dass der Kanton Bern die zusätzlichen finanziellen Belastungen infolge des vom Bundesparlament beschlossenen Entlastungspakets 2027 abfedern möchte. Er erachtet es jedoch als falsch, dass die Geflüchteten aus der Ukraine die Konsequenzen tragen müssen. Er reagiert deshalb auf die entsprechende Vernehmlassung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI des Kantons Bern.
Integration braucht Perspektiven
Bei den Betroffenen handelt es sich grösstenteils um Frauen und Kinder. Dass einige von ihnen weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind, hat vielfältige Gründe. Dazu gehören fehlende Betreuungsangebote für Kinder, Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und tiefe Löhne, die es trotz Erwerbstätigkeit erschweren, die Sozialhilfe vollständig abzulösen.
Eine nachhaltige Integration braucht verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt. Es ist wichtig, Geflüchteten, insbesondere ihren Kindern, eine langfristige Perspektive und ein gesellschaftliches Leben zu gewährleisten. Aufgrund der Kriegsentwicklung in der Ukraine muss davon ausgegangen werden, dass viele Geflüchtete längerfristig in der Schweiz bleiben werden.
Deutlich weniger Geld
Wie einschneidend die geplante Regelung wäre, zeigt der Vergleich der Unterstützungsansätze: Für eine Mutter mit einem Kind beträgt der monatliche Grundbedarf in der regulären Sozialhilfe im Kanton Bern 1539 Franken. In der Asylsozialhilfe sind es lediglich 1097 Franken. Davon müssen die Ausgaben des täglichen Lebens ausserhalb der Wohnkosten und der Krankenkasse gedeckt werden.
Mit dem deutlich tieferen Betrag der Asylsozialhilfe ist es für Familien noch schwieriger, den Alltag zu bewältigen und ihren Kindern eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die geplante Kürzung droht deshalb, die Integration zu erschweren, statt sie zu fördern.
Synodalrat appelliert an Kanton
Der Synodalrat bedauert zudem, dass der Kanton Bern auch bei der regulären Sozialhilfe die Ansätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) nicht vollständig übernimmt und damit auch für Einheimische die schweizweit tiefsten Unterstützungsleistungen vorsieht.
Der Synodalrat fordert die GSI auf, ihren Vorschlag zu überdenken und die langfristigen Folgen seiner sozialpolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Er steht klar dafür ein, dass Geflüchtete aus der Ukraine nach fünf Jahren Aufenthalt und mit Aufenthaltsbewilligung B bei ausgewiesenem Unterstützungsbedarf die reguläre Sozialhilfe erhalten.