Landeskirchen nehmen Rückweisung des Berichts zur Kirchensteuer juristischer Personen zur Kenntnis

12.03.2026 - Der Grosse Rat des Kantons Bern hat den Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» an den Regierungsrat zurückgewiesen. Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband nehmen den Entscheid zur Kenntnis und setzen sich weiterhin dafür ein, dass die Leistungen der Kirchgemeinden für die Bevölkerung im Kanton Bern gesichert bleiben.

Grossrat

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern nehmen zur Kenntnis, dass der Grosse Rat den Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen hat. Der Bericht wird damit zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Parlament beraten werden.

Kirchgemeinden leisten wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die heutige Debatte hat deutlich gemacht, dass die vielfältigen Leistungen der Kirchgemeinden für die Gesellschaft im Kanton Bern anerkannt werden. Kirchgemeinden engagieren sich täglich in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur und fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt – sowohl in den Städten wie auch in ländlichen Regionen. Die Landeskirchen werden sich dafür einsetzen, dass diese Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung auch in den weiteren politischen Diskussionen klar benannt und beachtet werden. 

Die Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband sind bereit, sich weiterhin konstruktiv in den politischen Prozess einzubringen und den Dialog mit Politik, Wirtschaft und weiteren gesellschaftlichen Akteuren fortzuführen. Ihr zentrales Anliegen bleibt, dass die Leistungen der Kirchgemeinden für die Bevölkerung im ganzen Kanton auch künftig verlässlich gesichert bleiben. 

 

Markus Dütschler
Mediensprecher & Redaktor ENSEMBLE
markus.duetschler [at] refbejuso.ch

weitere Informationen

  • Haus der Kirche Aussenaufnahme

    Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern nehmen erleichtert zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Kirchensteuern juristischer Personen nicht generell für freiwillig erklären will – damit wäre diese Steuer faktisch abgeschafft worden. 

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    Mit Ihrer Kirchensteuer ermöglichen Sie Seelsorge, soziale Projekte, Bildungsangebote, Gemeinschaft sowie den Dialog über Glaube und Spiritualität. Sie unterstützt die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die Menschen in vielfältigen Lebenslagen zu begleitet und ihnen Orientierung zu bieten.

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    Ohne Kirchgemeinden wäre ein Grossteil der Leistungen der Kirchen im gesamtgesell-schaftlichen Interesse gar nicht möglich. Im Kanton Bern erfassen die Kirchgemeinden seit 2020 ihren Arbeitseinsatz, um diese Leistungen auszuweisen und zu beziffern.