Kirchensteuer juristischer Personen sichert Leistungen für die Gesellschaft

05.03.2026 - Die Kirchensteuer juristischer Personen ist eine wichtige Finanzierungssäule für zahlreiche Angebote im Interesse der gesamten Bevölkerung. In einem Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rates legen die Landeskirchen dar, weshalb eine strukturelle Schwächung dieser Einnahmen erhebliche Folgen für soziale, kulturelle und generationenübergreifende Leistungen hätte.

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In der laufenden Frühlingssession berät der Grosse Rat des Kantons Bern den Bericht zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen. Vor diesem Hintergrund haben sich die drei Landeskirchen des Kantons Bern gemeinsam mit dem Kirchgemeindeverband mit einem Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rates gewandt.

Die Kirchensteuer juristischer Personen trägt wesentlich zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen der Kirchgemeinden bei. Insgesamt erzielen die Kirchgemeinden im Kanton Bern jährlich rund 40 Millionen Franken aus dieser Steuer. In zahlreichen Gemeinden macht dieser Beitrag einen bedeutenden Anteil des Gesamtsteuerertrags aus.

In ländlichen Kirchgemeinden oft ersatzlos

Mit diesen Mitteln werden Angebote finanziert, die allen Menschen offenstehen – unabhängig von Konfession oder Religion. Dazu gehören unter anderem soziale Unterstützungsangebote, Begleitung älterer Menschen, Kinder- und Jugendangebote, kulturelle Aktivitäten sowie der Unterhalt historisch wertvoller Kirchengebäude. Gerade in ländlichen Regionen übernehmen Kirchgemeinden dabei häufig wichtige Aufgaben für das gesellschaftliche Leben vor Ort.

Der Regierungsrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass bei einer vollständigen Umwandlung in ein freiwilliges System jährliche Einnahmenausfälle von rund 35 bis 40 Millionen Franken zu erwarten wären. Eine solche Reduktion würde die Finanzierung zahlreicher Angebote für die Bevölkerung erheblich erschweren.

Offen für den Dialog um Weiterentwicklungen

Die Landeskirchen betonen in ihrem Schreiben, dass sie offen für Diskussionen über die Weiterentwicklung des bestehenden Systems sind. Gleichzeitig halten sie fest, dass eine strukturelle Schwächung der finanziellen Grundlage weitreichende Folgen für gesamtgesellschaftliche Leistungen hätte, die heute breit anerkannt und gesetzlich verankert sind.

Bei ihren Beratungen im Grossen Rat geht es daher nicht nur um eine steuerpolitische Frage, sondern auch um die Sicherung von Leistungen, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt und zur Lebensqualität im Kanton Bern beitragen.

Kontakt

Corine von Wartburg
Leiterin Kommunikationsdienst
corine.vonwartburg [at] refbejuso.ch

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