Kirchensteuern juristischer Personen: Freigrenze setzt gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kirchen unter Druck

28.11.2025 - Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern nehmen erleichtert zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Kirchensteuern juristischer Personen nicht generell für freiwillig erklären will – damit wäre diese Steuer faktisch abgeschafft worden. 

Haus der Kirche Aussenaufnahme

Sie anerkennen zudem die politischen Bemühungen des Regierungsrates und der Direktion für Inneres und Justiz, die Kirchensteuer juristischer Personen weiterzuentwickeln. Der Einführung einer Freigrenze stehen sie jedoch kritisch gegenüber: Weil mit ihr nur noch Unternehmen ab einem Reingewinn von CHF 700'000.- Kirchensteuern bezahlen müssen, geraten gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kirchgemeinden unter Druck.

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern danken dem Regierungsrat für die umfangreiche Auslegeordnung zum Thema Kirchensteuern von juristischen Personen. Da diese Fragen in den vergangenen Legislaturen mehrfach Gegenstand politischer Diskussionen waren, ist es zu begrüssen, dass hierzu nun tiefergehende Überlegungen getätigt worden sind. So gibt es beispielsweise keine «freiwilligen Steuern». Würden Kirchensteuern juristischer Personen generell für freiwillig erklärt, käme dies ihrer Abschaffung gleich.

Die Einführung einer Freigrenze für Kirchensteuern von Unternehmen, die einen jährlichen Reingewinn von CHF 700’0000.- unterschreiten, beurteilen die Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband als anspruchsvoll. Die Umsetzung scheint zudem administrativ komplex zu sein. Ebenso hat eine solche Regelung spürbare bis einschneidende Mindereinnahmen zur Folge. 

Dies beeinträchtigt die Fähigkeit der Kirchgemeinden, ihre Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung im bisherigen Umfang zu erbringen. Diese Angebote im gesamtgesellschaftlichen Interesse fördern die soziale Teilhabe, stärken die kulturelle Vielfalt und tragen zum Zusammenhalt im Kanton Bern bei. Besonders in ländlichen Gebieten übernehmen die Kirchgemeinden Aufgaben für die gesamte Bevölkerung: Sie bieten Begegnungsorte, unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sichern durch das Engagement vieler Freiwilliger eine hohe Lebensqualität vor Ort. Eine Schwächung dieser Strukturen würde ausgerechnet jene Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen sind. Ebenso würde die Investitionskraft der Kirchgemeinden vor Ort deutlich geschwächt, dies zulasten des örtlichen Gewerbes. 

Der Bericht geht nun an den Grossen Rat. Die Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband werden die weitere Debatte aufmerksam verfolgen und zeigen sich grundsätzlich offen für eine Weiterentwicklung. Sie stehen den Politikerinnen und Politikern für einen konstruktiven Austausch weiterhin gerne zur Verfügung. 

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Für weitere Auskünfte: 

Anaël Jambers, Co-Leiterin «Fokus Kirche» Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn     
076 341 09 01

Regula Furrer, Generalsekretärin der römisch-katholischen Landeskirche                      
031 533 54 50

Christoph Schuler, Präsident Christkatholische Landeskirche 
079 560 48 79

Esther Richard, Präsidentin Kirchgemeindeverband                                                      
079 666 47 87

 

Kontakt

Anaël Jambers
Co-Leitung Fokus Kirche
anael.jambers [at] refbejuso.ch