Juristische Kirchensteuern: Landeskirchen begrüssen GR-Entscheid
09.09.2026 - Der Grosse Rat hat im Rahmen der Herbstsession heute entschieden, dass die Kirchensteuer juristischer Personen beibehalten werden soll. Die Landeskirchen freuen sich sehr über diesen Entscheid und bedanken sich beim Grossen Rat für die Anerkennung der Leistungen der Kirchen.
Die heutige Regelung der Kirchensteuer juristischer Personen hat sich als tragfähig und verlässlich erwiesen, wie der Entscheid des Grossen Rates zeigt. Sie ermöglicht es den Kirchgemeinden, weiterhin zahlreiche Leistungen zu erbringen, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen, unabhängig von Konfession oder Religionszugehörigkeit.
Grosser Rat bringt Vertrauen zum Ausdruck
Der Grosse Rat hat den Kirchen ausdrücklich Vertrauen entgegengebracht: Kirchen dürfen und sollen sich weiterhin zu gesellschaftlichen und ethischen Fragen äussern. Gerade weil sie in ihrer täglichen Arbeit mit diesen Realitäten unmittelbar konfrontiert sind, sollen sie ihre Erfahrungen in die öffentliche Diskussion einbringen können, so der Tenor. Ihr Einsatz für Arme, Benachteiligte und Kranke auf Grundlage des Evangeliums bleibt mit dem eindeutigen Entscheid möglich.
«Wir danken den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern für diese Wertschätzung und für das Vertrauen in die Arbeit der Landeskirchen und Kirchgemeinden», so Judith Pörksen Roder, Synodalratspräsidentin Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Dass die Landeskirchen und ihre Leistungen auch politisch anerkannt und die bestehende Regelung beibehalten werden soll, ist ein wichtiges und positives Signal. Die Beibehaltung des Status quo schafft für die Landeskirchen Planungssicherheit. Er ermöglicht es den Kirchgemeinden, ihre vielfältigen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben auch künftig zuverlässig wahrzunehmen und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum Gemeinwohl zu leisten.