Konrad Zimmermann

14.01.2026

Inspirierende Hinweise aus der Kirchenordnung:
- Art. 58 Zusammenarbeit mit der Schule; gemeinsame Erarbeitung von Lehr- und Stoffplänen!
- Art. 70 Sonntagsschule; Angebote!
- Art. 71 Jugendarbeit; initiatives christliches Denken!
- Art. 72 Erwachsenenbildung; vertieftes Verständnis der Bibel, Fragen der Zeit, Gruppen, Kurse, Tagungen, Retraiten!
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"Die Kirchgemeinden und die Kirche setzen sich dafür ein, dass das Anrecht des Kindes auf Begegnung mit der biblischen und christlichen Überlieferung auch in der Schule gewahrt bleibt...

"Die Kirchgemeinden und die Kirche unterstützen die Bestrebungen der Schulbehörden und die Lehrkräfte bei allen Fragen, die das Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Lebenskunde) betreffen...

Wird dieser Kontakt bewusst gesucht?

Lg K. Zimmermann

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