22.09.2023

Mutmasslicher Fall von Grenzverletzung

In einem mutmasslichen Fall von Grenzverletzung hat die Kirchenleitung umgehend die zuständigen Behörden verständigt und die nötigen Konsequenzen gezogen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben unlängst Kenntnis von einem Fall erhalten, bei dem es mutmasslich zu Grenzverletzungen gekommen ist. Der Fall hat sich demnach vor längerer Zeit zugtragen.

 

Die zuständigen Stellen in der Kirche haben unverzüglich die Schritte eingeleitet, die in solchen Fällen von den internen Regelungen her vorgesehen sind. Eine interne Taskforce bearbeitet den Fall. Zudem sind die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn mit diesen Informationen an die zuständigen Behörden gelangt, damit der Sachverhalt geklärt wird.

 

Das mutmassliche Opfer wird von einer externen spezialisierten Beratungsstelle betreut und wird sich auch anwaltlich vertreten lassen. Die beschuldigte Person, für die bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung gilt, ist von ihren Aufgaben für die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn umgehend entbunden worden.

 

Personen, die von Grenzverletzungen betroffen sind oder von solchen Kenntnis haben, können sich an die Fachstelle Mobbing und Belästigung in Bern wenden. Diese nimmt Meldungen unter Wahrung voller Diskretion entgegen.

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