Kirchenasyl: seelsorgerliche Aufgabe und Appell an den Rechtsstaat

Standpunkt des Synodalrats (2016)

Die Fragen rund um das Thema Kirchenasyl sind heute vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist. Christinnen und Christen stehen zu ihm und bejahen ihn als rechtliches Konstrukt, um die Menschenwürde aller zu schützen. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn erinnern daran, dass es in einem modernen Rechtsstaat kein Kirchenasyl mehr gibt, wie es bis ins Mittelalter bekannt war. Kirchliche Räume können keine «rechtsfreien Orte» sein. Kirchenasyl ist heute nicht als «Widerstand gegen den Staat» zu verstehen, sondern vielmehr als «Widerstand im Rechtsstaat» im Sinne eines Appells, der an die Unvollkommenheit jeder rechtlichen Ordnung erinnert und damit der Weiterentwicklung des Recht und der Vollzugspraxis dient.

Die Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern legt fest, dass «das Wort Gottes für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur gilt». Die reformierte Kirche «bekämpft daher alles Unrecht sowie jede geistige Not und ihre Ursachen». Die Kirchenordnung verdeutlicht die Rolle der Kirche im Verhältnis zum Staat: «Die Kirche arbeitet zum Wohl der Menschen partnerschaftlich mit dem Staat und seinen Behörden zusammen. Sie unterstützt den Staat in seiner Aufgabe, für Recht und Frieden zu sorgen und erinnert ihn an die Grenzen, die ihm, wie jeder menschlichen Ordnung, durch Gottes Reich und durch das an Gottes Wort gebundene Gewissen gesetzt sind.»

Die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen in kirchlichen Räumen stellt somit einen Aufruf an die staatlichen Behörden dar, in einem konkreten Fall ihre Entscheide noch einmal zu überprüfen. Kirchenasyl ist eine Ultima Ratio. Es bleibt somit eine Ausnahme und darf nicht durch leichtfertige Anwendung seiner Wirkung beraubt werden.

Mit dem Kirchenasyl übernimmt die Kirchgemeinde eine grosse Verantwortung, einerseits gegenüber den schutzsuchenden Personen, anderseits gegenüber den Mitgliedern der Gemeinde. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung ist wichtig. Die Voraussetzungen sind mit im Asylrecht erfahrenen Juristinnen und Juristen zu prüfen. Während dem Kirchenasyl sorgt die Kirchgemeinde für eine gute und transparente Information aller Beteiligten und den Dialog mit den Behörden.

Im Alten und im Neuen Testament geniesst der Schutz der Schwachen höchste Priorität. Wo die Kirche Menschen an Leib und Leben gefährdet sieht und alle legalen Mittel ausgeschöpft sind, kann das Mittel des Kirchenasyls nicht nur theologisch legitim, sondern auch theologisch geboten sein.

Referent des Synodalrates: Ueli Burkhalter

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Grundsätze zum Kirchenasyl
Checkliste Kirchenasyl

Weiterführender Links
Refbejuso
EKS, Zufluchtsraum Kirche
Migrationscharta, Nationale Tagung Kirchenasyl


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