ENSEMBLE Nr. / N° 70 - Juli / Juillet 2023

5 ENSEMBLE 2023/70 —– Dossier Durch die Ordination stehen die Pfarrpersonen in einem grösseren Kontext. La consécration place les pasteurs dans un contexte plus large. Verbindlichkeit im Pfarramt Freiheit im Pfarramt ist ein wichtiger Faktor im pastoralen Beruf, aber natürlich steht dieser Beruf auch in einem verbindlichen Rahmen. Zu diesen Verbindlichkeiten gehört das Geflecht von staatlichen und kirchlichen Regelungen, ausserdem gehören dazu die Erfordernisse der pfarramtlichen Tätigkeit in der konkreten Gemeinde, wo man angestellt ist. Und schliesslich haben auch die Wünsche und Nöte der Menschen, mit denen Pfarrpersonen zu tun haben, ihre Verbindlichkeit. Nicht weniger gewichtig sind die theologischen Verbindlichkeiten des Pfarramts. Pfarrpersonen haben, wie die gesamte Kirche, den Auftrag, «allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen» (Kirchenverfassung Art. 2). Sie sind dabei durch ihr Ordinationsgelübde in besonderer Weise gebunden. Theologische Verbindlichkeiten sind freilich weniger klar definiert als juristische Regeln, sie bedürfen der Interpretation durch die Kirche und durch die einzelnen Amtstragenden. In welcher Weise eine Pfarrperson ihren Auftrag konkret wahrnimmt, ist immer auch Sache ihrer Entscheidung, vor allem aber muss es im Gespräch mit den übrigen Verantwortlichen in einer Kirchgemeinde ausgehandelt werden. Den Auftrag konkretisieren In unserer Landeskirche ist ein wichtiges Instrument, um die pfarramtliche Tätigkeit in einer Kirchgemeinde zu beschreiben, der Stellenbeschrieb. Unverzichtbar am Stellenbeschrieb ist, dass er von Pfarrpersonen und dem Kirchgemeinderat gemeinsam erarbeitet wird. In diesem Prozess sollen die Beteiligten sich auf die Ziele verständigen, auf die hin sich die Gemeinde entwickeln soll. Damit wird festgelegt, auf welche Weise man die vorhandenen personellen Ressourcen am besten einsetzt. Und nicht zuletzt einigt man sich darauf, welche Schwerpunkte ein Pfarrer oder eine Pfarrerin setzen wird. Der Stellenbeschrieb ist damit alles andere als eine lästige administrative Pflicht. Richtig verstanden ist er ein unerlässliches Planungstool für eine einvernehmliche, für alle Beteiligten befriedigende Arbeit in der Gemeinde. Damit dieses Tool wirklich leistet, was man sich von ihm erhofft, muss es regelmässig überprüft werden. Der seit einigen Jahren etablierte Stellenbeschrieb ist nach wie vor ein gutes Instrument zur Planung und Strukturierung der pfarramtlichen Arbeit. Gerade im Blick auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit zeigen sich aber auch seine Grenzen. Der Stellenbeschrieb hält den Zeit- © Mauro Mellone

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