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Kurz und bündig —– ENSEMBLE 2016/6

KURZ

UND 

BÜNDIG

KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS

EN

BREF

CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL

WINTERSYNODE 2015

Beschlussprotokoll

Das 13-seitige Beschlussprotokoll der Synode der Refor-

mierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 8. und 9. De-

zember 2015 ist abrufbar unter

www.refbejuso.ch

> Strukturen > Synode > Wintersynode-2015

Das Beschlussprotokoll kann auch beim Kommunika-

tionsdienst der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn

auf Papier bezogen werden:

kommunikation@refbejuso.ch

, Tel. 031 340 24 24.

SYNODE

Ergänzungswahlen 2016

Um die Synode für die diesjährige Wintersession zu kom-

plementieren, sind Ergänzungswahlen erforderlich. Der

Ablauf ist wie folgt geplant:

–– Mitglieder der Synode, die mit Wirkung vor Beginn der

nächsten Wintersynode zurücktreten wollen, erklären

ihren Rücktritt spätestens bis zum

15. Juni 2016.

–– Der Bezirksvorstand koordiniert daraufhin das Vorgehen

beim Eruieren des Sitzanspruchs und ist bestrebt, im

Konfliktfall eine Einigung herbeizuführen.

–– Enthält das Organisationsreglement des Bezirks keine

andere Festlegung, so stellt das zuständige Organ der

Kirchgemeinde einen Wahlvorschlag auf.

–– Es können nur wahlfähige Personen vorgeschlagen wer-

den. Wählbar als Mitglied der Synode sind schweizeri-

sche und ausländische Konfessionsangehörige nach

erfülltem 18. Altersjahr, die seit drei Monaten in einer

evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des entspre-

chenden Wahlkreises wohnhaft und in kirchlichen An-

gelegenheiten stimmberechtigt sind.

–– Der Wahlvorschlag ist dem Bezirk spätestens am

12. Au-

gust 2016

mitzuteilen, falls der Bezirksvorstand keine

andere Festlegung getroffen hat.

–– Bis zum

19. September 2016

nimmt das zuständige Organ

des Bezirks die Ergänzungswahl vor.

SYNODE D’HIVER 2015

Procès-verbal des décisions

Le Synode d’hiver des Eglises réformées Berne-Jura-So-

leure a eu lieu les 8 et 9 décembre 2015. Le procès-verbal

des décisions – document de 13 pages – est désormais en

ligne:

www.refbejuso.ch/fr

> Structures > Le-synode > synode-d’hiver

Il est également possible d’en commander un exem-

plaire sur papier à l’adresse:

communication@refbejuso.ch,

031 340 24 24.

–– Werden nicht mehr Vorschläge eingereicht, als Personen

zu wählen sind, kann das Wahlorgan die Vorgeschlage-

nen als still gewählt erklären.

–– Die Wahl wird der betroffenen Person vom Bezirk um-

gehend schriftlich mitgeteilt.

–– Die gewählte Person kann innert fünf Tagen nach Erhalt

der Wahlanzeige gegenüber dem Wahlorgan erklären,

dass sie die Wahl nicht annimmt.

–– Der Bezirk stellt innert 10 Tagen nach Durchführung der

Wahl, spätestens aber bis zum

10. Oktober 2016,

der Kir-

chenkanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo-

thurn ein Doppel des Wahlprotokolls sowie allfällige

Nichtannahmeerklärungen zu.

–– Fand eine geheime Wahl statt, so sind die Wahlzettel

oder -listen in versiegelter Form beizulegen.

Der Synodalrat wird die zu beachtenden Fristen in einer

Wahlanordnung rechtsverbindlich festlegen. Im Übrigen

bleiben die besonderen Bestimmungen für die Ergänzungs-

wahlen von Personen aus dem kirchlichen Bezirk Solothurn

vorbehalten.

Wir danken den kirchlichen Bezirken, den Kirchge-

meinden und allen Beteiligten bestens für die Mitwirkung

bei den Ergänzungswahlen 2016, so dass ein reibungsloser

Ablauf gewährleistet ist.