ENSEMBLE Nr. / N° 70 - Juli / Juillet 2023

11 ENSEMBLE 2023/70 —– Dossier Wir haben über Freiheiten im Pfarramt gesprochen. Gibt es auch Verbindlichkeiten? Die Pfarrpersonen sind ordiniert und damit gaben sie sich auch in eine Verbindlichkeit hinein. Mit der Ordination verbindet sich die Pfarrerin und der Pfarrer mit der Kirche. Diese Verbindung umfasst ganz konkrete Verpflichtungen. Neben der bereits angedeuteten Verpflichtung zur öffentlichen Verkündigung kommt das Gelübde der Pfarrperson, in allem Wirken die Einheit der Kirche in den vielfältigen Formen des Glaubens und Handelns zu fördern, zusammen mit allen Gliedern der Kirche, den Ehrenamtlichen und den anderen Mitarbeitenden am Aufbau der Gemeinde mitzuwirken, geleitet von Hoffnung und Liebe, zum Besten von Kirche und Welt. Umgekehrt lässt sich die Kirche auf eine besondere Beziehung mit der Pfarrperson ein. So verpflichtet sich die Kirche, sich für die Anerkennung des Pfarramts in der weltweiten Kirche, beim Staat und in der Öffentlichkeit einzusetzen. Auch dafür, dass die Pfarramtsinhaberinnen und -inhaber ihre Aufgaben in einem guten Umfeld sowie unter fairen Arbeitsbedingungen erfüllen können. Was erhoffen Sie sich von den Pfarrkonferenzen? Aus meiner Sicht ist wichtig, dass sich die Pfarrpersonen an den Konferenzen mit der eigenen Erfahrung einbringen und so mithelfen, das Pfarramt für die Zukunft weiterzuentwickeln. Iwan Schulthess an der letztjährigen Ordination. Iwan Schulthess à la consécration de l’année dernière. © Mauro Mellone

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