Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2022

17 Die kirchlichen Bezirke haben 2022 die Synodalen neu gewählt. Dabei wurden sie vom Rechtsdienst eng begleitet. Er entwarf z.B. die Verordnung über die Gesamterneuerungswahlen, informierte über den Ablauf der Wahlen und stellte Vorlagen und Checklisten zur Verfügung. An der konstituierenden Synode vom 2. November wurden verschiedene Gremien neu gewählt. Theoretisch könnte bei jeder der 16 Wahlen eine geheime Durchführung verlangt werden und pro Wahl wären bis zu drei Wahlgänge möglich. Darum bereitete der Rechtsdienst u.a. 9600 Wahlzettel und 48 Wahlprotokolle vor, um den reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten. Der Rechtsdienst beantwortete viele personalrechtliche Fragen und unterstützte mehrere Verfahren zur Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Einige davon waren äusserst zeitintensiv. Gegen zwei Verfügungen wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben. In einem anderen Fall entschied dieses Gericht 2022 zugunsten des Synodalrats und hielt dabei fest, dass dieser den entscheidwesentlichen Sachverhalt richtig und vollständig erhoben und seine Verfügung umfassend begründet hat. Auch seien seine Ausführungen nachvollziehbar und überzeugend. Der Rechtsdienst wurde 2022 auch mit Fragen zu der Bewertung der Dienstwohnungen konfrontiert. Diese wird von der Steuerverwaltung des Kantons Bern nach demselben System wie die Festsetzung des Eigenmietwertes vorgenommen. Dieses System wird in den Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften gut erklärt und ist auf der Internetseite der Steuerverwaltung verfügbar. Trotz des Übergangs der Pfarrdienstverhältnisse auf die Landeskirchen ist nach wie vor die Steuerverwaltung für die Bewertung der Dienstwohnungen zuständig. Dies geht insbesondere auf das anlässlich der Konsultation zum neuen Pfarrdienstrecht vertretene Anliegen des Pfarrvereins und der Regionalpfarrämter zurück, dass die Dienstwohnungswerte nach einheitlichen Kriterien zu bemessen sind. Die Steuerverwaltung als neutrale Fachinstanz gewährt dies. Zudem befasste sich der Rechtsdienst auch mit zerstörten Kirchenfenstern, gefällten Bäumen, Beisetzungsbewilligungen und dem Amts-, Berufs- oder Seelsorgegeheimnis, z.B. in Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Meldungen an die KESB. Rechtsdienst Andreas Mosimann Leiter Kirchenschreiber Christian R. Tappenbeck Kanzleidienst Prisca Lanfranchi, Leitung (bis 31. Mai) Peter Bühler, Interimsleitung (1. Juni – 31. August) Jan Gnägi, Leitung (ab 1. September) Carmen Binggeli, Käthy Buntschu, Barbara Trachsel Kirsten Kunkel (Delegation Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit) Mathias Tanner (Delegation Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit) Kommunikationsdienst Ralph Kreuzer, Interimsleitung (bis 31. März) Martina Tschan, Leitung (1. April – 30. Juni) Markus Dütschler, Beauftragter für Kommunikation, Interimsleitung (ab 1. Mai) Carmen Binggeli, Iris Diem, Karin Freiburghaus, Heidi Hänni Dorothee Wenk, Visionsbotschafterin (bis 31. Juli) Corine von Wartburg, Social Media Rechtsdienst Andreas Mosimann, Leiter Roger Juillerat, Delia Sauer, Nicole Schrepfer, Ursula Sutter-Schärer Übersetzungsdienst französischsprachige Kommunikation Matthias Siegfried, Leiter Anne Berlincourt, Nadya Rohrbach Séverine Germanier, Praktikantin (ab 1. September) Nathalie Ogi, Redaktorin ENSEMBLE Reorganisation Florian Möri Kirchenkanzlei Kirchenkanzlei

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