ENSEMBLE Nr. / N° 73 - April / Avril 2024

21 ENSEMBLE 2024/73 —– Fokus nur um die Berechtigung zu erhalten, bestimmte Gottesdienste zu halten, zum Beispiel zur Eröffnung der Aktion «Brot für alle / Fastenopfer»? Diese offenen Fragen haben konkrete Folgen: Nur ein Teil der in der Katechese oder der Sozialdiakonie unserer Kirche Tätigen ist beauftragt. Zum Sinn der Beauftragung Bei der Beauftragung geht es um mehr als das Recht, bestimmte Gottesdienste zu feiern. Dies zeigt ein Blick in die Beauftragungsliturgie. Dieser Liturgie folgt der feierliche Beauftragungsgottesdienst, der jedes Jahr unter Leitung einer Synodalrätin oder eines Synodalrats im Berner Münster stattfindet. Die Liturgien von Ordination und Beauftragung sind mit Ausnahme weniger amtsspezifischer Teile identisch. Nach der Eröffnung und dem Verkündigungsteil mit Bibellesungen und der Predigt folgt der eigentliche Beauftragungsteil. Gleich zu Anfang dieses Teils dankt das Synodepräsidium Gott dafür, dass er die zu beauftragenden Frauen und Männer berufen hat, und bittet darum, dass er sie in ihrem Dienst begleiten möge. Es wird also klar ausgedrückt, dass der Entscheid dieser Katechetinnen und Sozialdiakone nicht nur ein persönlicher Entscheid ist, sondern sich einem göttlichen Ruf verdankt. Nachdem das Synodalratspräsidium die Anerkennung der Ausbildung bestätigt hat, sagt der Beauftrager oder die Beauftragerin zwei wichtige Dinge: dass einerseits die zu Beauftragenden sich durch diese Feier mit der Kirche verbinden, und dass andererseits die Kirche sich auf ein spezielles Verhältnis zu den Beauftragenden einlässt. Die Kirche verspricht, sich für die Anerkennung des kirchlichen Amtes und für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen und sie mit ihren Fürbitten zu tragen. Es folgt das Ordinationsgelübde der zu Beauftragenden und danach die sogenannte Epiklese mit Handauflegung, also die Bitte um den Heiligen Geist für jeden und jede der angehenden Amtsträgerinnen und Amtsträger. Anschliessend eröffnet der oder die Beauftragende ihnen, zu welchen kirchlichen Handlungen sie durch diesen Akt ermächtigt werden. Das Amt als Teil der Kirche Wer sich für ein kirchliches Amt beauftragen lässt, übernimmt bewusst eine grosse Verantwortung für diese Kirche. Denn beauftragt wird zu Tätigkeiten, durch die für die Kirche «unverzichtbare Dienste» erbracht werden. Seit es die Kirche gibt, kennt sie die Dienste der Verkündigung, der Katechese und der Diakonie. Man kann es auch so ausdrücken: Wer ein kirchliches Amt übernimmt, für die oder den ist die Kirche kein beliebiger Arbeitgeber. Er oder sie stellt sich damit bewusst in den Dienst Gottes, in den Dienst Jesu. Die biblische Botschaft ist ihr oder ihm ein Herzensanliegen, und die Kirche ist der Ort, wo man diesem Herzensanliegen nachgeht. Verkündigende, sozialdiakonische, katechetische Kirche Ein Sozialdiakon oder eine Katechetin erwirbt durch die theologische Ausbildung eine Sprache, die es erlaubt, die eigenen Anliegen in der Kirche besser verständlich zu machen. Er oder sie kann dadurch deutlicher zum Ausdruck bringen, warum der Dienst am Nächsten oder die Vermittlung des Glaubens zentrale Themen der Kirchenentwicklung sind. Die drei Ämter haben gemäss ihrem Leitbild «gemeinsam den Auftrag, die Frohe Botschaft von Jesus Christus aufgrund der Heiligen Schrift zu verkünden». Die Tatsache, dass für alle drei Ämter beauftragt beziehungsweise ordiniert wird, ist das sichtbare Zeichen dieses gemeinsamen Auftrags. Wer sich beauftragen lässt, sagt damit auch, er oder sie verstehe sich als Teil einer geteilten Vision der Kirche. Und schliesslich bringt die gemeinsame Beauftragung bzw. Ordination zum Ausdruck, dass Kirche nur Kirche ist, wenn sie alle drei Tätigkeitsfelder der Ämter umfasst – wenn sie verkündigende, sozialdiakonische und katechetische Kirche ist. Das Synodepräsidium dankt Gott dafür, dass er die zu beauftragenden Frauen und Männer berufen hat. © Mauro Mellone

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