ENSEMBLE Nr. / N° 51 - September / Septembre 2020

35 ENSEMBLE 2020/51 —– Kurz und bündig KURZ UND  BÜNDIG KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS EN BREF CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL TOTALREVISION Règlement des stages de langue française An seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Synodalrat die Totalrevision des «Règlement des stages de langue fran­ çaise» (KES 51.330) vom 14. Mai 2020 beschlossen. Das bis anhin gültige «Règlement des stages de langue française» (KES 51.330) stammt aus dem Jahre 1978 und regelt Inhalt und Verfahren des französischsprachigen Lernvikariates innerhalb von Refbejuso. Der Ausbildungs­ weg zum Pfarramt hat sich in den letzten Jahren jedoch inhaltlich und rechtlich stark verändert. Das neue «Règle­ ment des stages de langue française» soll künftig nicht nur die Ausbildung zum Pfarramt, sondern ebenso jene zum diakonischen Amt regeln und gleichzeitig die hierzu not­ wendigen formellen Rechtsgrundlagen schaffen. Gemäss Art. 1 und 2 regelt das neue «Règlement des stages de langue française» die Arbeit der Ausbildungs­ kommission (im Folgenden: COMSTA) und die damit verbundenen Zulassungsbedingungen und Verfahrens­ abläufe in der französischsprachigen Pfarr- bzw. Diakonats­ ausbildung. Die COMSTA orientiert sich dabei grundsätz­ lich an den von der Generalversammlung der «Conférence des Eglises réformées de Suisse Romande» (CER) erlassenen Verfahrenskriterien. Die Kandidatinnen und Kandidaten erwerben in der Aus­ bildung die Grundkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrun­ gen, die erforderlich sind, um ihren pastoralen oder diako­ nalen Dienst selbständig auszuüben (Art. 8). Sie sind verpflichtet, die Module des «Office protestant de la formation» (opf) zu besuchen. Die Ausbildung von Kandi­ datinnen und Kandidaten mit Masterabschluss in Theologie für den pfarramtlichen Dienst umfasst nach Art. 8 Abs. 1 ein Praktikum von 14 Monaten, davon 60 Modultage «opf». Der diakonale Ausbildungskurs bereitet diejenigen Kandidatin­ nen und Kandidaten vor, die die Voraussetzungen für die Ausübung des diakonalen Dienstes in einer Kirche der CER erfüllen. Die Ausbildung umfasst einen 16-tägigen Vorbe­ reitungskurs sowie ein 14-monatiges vollzeitliches Prakti­ kum, davon 60 Modultage «opf» (Art. 8 Abs. 2). Die Art. 9 bis 12 regeln das Aufnahmeverfahren in den pastoralen bzw. diakonalen Ausbildungsgang. Die COMSTA, insbesondere die Präsidentin oder der Präsident, begleitet und beurteilt die Kandidatinnen und Kandidaten während der ganzen Ausbildungszeit (Art. 15). Die Inhalte der einzel­ nen Module werden gemäss den «opf»-Richtlinien durch­ geführt (Art. 16). Gemäss Art. 19 Abs. 2 werden die Arbeitsverträge der Kandidatinnen und Kandidaten des pastoralen Ausbil­ dungsganges mit Refbejuso abgeschlossen, jene des dia­ konalen Ausbildungsganges mit dem Conseil du Synode jurassien (CSJ). Auf Grundlage der Berichte der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der Ausbildungspfarrerin bzw. des Ausbil­ dungsdiakons sowie der Leitung der «opf» findet zusam­ men mit dem Ausbildungspfarrer bzw. der Ausbildungs­ diakonin und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten ein Abschlussgespräch statt (Art. 21 Abs. 2). Gestützt auf die Abschlussberichte sowie auf das Abschlussgespräch ent­ scheidet die COMSTA über Bestehen oder Nichtbestehen der Ausbildung. Gegen die Entscheidung der COMSTA kann beim Synodalrat Beschwerde geführt werden (Art. 22). Ist die Ausbildung bestanden, so leitet die COMSTA ihren Entscheid sowie die entsprechenden Unterlagen dem Synodalrat weiter und empfiehlt die Konsekration (Art. 24). Der Erlass tritt rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft. Das «Règlement des stages de langue française» kann unter der Nummer KES 51.330 in der Kirchlichen Erlasssammlung (www.refbejuso.ch/kes) eingesehen werden. Als Papierausdruck kann der Rechtstext auch bestellt werden bei: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Zen­ trale Dienste, Altenbergstrasse 66, Postfach, 3000 Bern 22 (bitte adressiertes Rückantwortcouvert beilegen).

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