Hochzeit – Liebe und Segen für alle Paare

Gemeinsam in Liebe den Lebensweg beschreiten zu wollen, darüber legen Sie an der Hochzeitsfeier Zeugnis ab. Im Eheversprechen bekennen Sie sich zueinander, und dazu, einander zu vertrauen und zu vergeben. Gemeinsam mit der Pfarrperson gestalten Sie eine Zeremonie, die ihre einzigartige Liebesgeschichte widerspiegelt.

Zeugnis der Liebe

Aus der Liebe zweier Menschen entsteht der Wunsch, gemeinsam den Lebensweg zu beschreiten. Mit der kirchlichen Trauung legen Sie öffentlich Zeugnis ihrer Liebe ab und bitten um Gottes Segen. Im Vertrauen darauf, dass Gottes Liebe die menschliche Liebe trägt und im Wunsch, den Glauben zu teilen. Diese Überzeugung bildet eine stabile Grundlage für Ihr gemeinsames Leben.

Versprechen zu Vertrauen und Vergebung

Im Eheversprechen bringen Sie ihre Hoffnungen und Erwartungen zum Ausdruck. Das Versprechen ist Bekenntnis darüber, künftig in Annahme und Hingabe füreinander Verantwortung zu übernehmen. Auch wenn es mal nicht gut läuft. Dieses öffentliche Bekenntnis stärkt die Verbindung und betont die Bedeutung von Vertrauen und Vergebung.

Die Trauung findet in der Gemeinschaft der Kirche statt, kann jedoch auch außerhalb eines Kirchengebäudes erfolgen. Die kirchliche Trauung geht über die rechtliche hinaus, ist zugleich spirituelles Ritual und intimer Akt, der die Verbundenheit des Paars feiert.

Eine Zeremonie passend zur Liebe

Die von Ihnen gewählte Pfarrperson nimmt in einem persönlichen Gespräch Ihre Vorstellungen und Wünsche auf. Die reformierten Kirchen trauen auch gleichgeschlechtliche Paare und fördern die individuelle Gestaltung der Zeremonie. Damit sie zu einem einzigartigen und unvergesslichen Erlebnis wird, das die besondere Liebesgeschichte eines Paares widerspiegelt.

Häufige Fragen

Ja, in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn können sich gleichgeschlechtliche Paare kirchlich trauen lassen. 

  • Zivilstandsamtliche Eheschliessung: Die kirchliche Trauung kann nur nach Vorweisung des Ehescheins des Zivilstandsamtes vorgenommen werden.
    • Kirchenmitgliedschaft: Mindestens eine der zu trauenden Personen soll der reformierten Kirche angehören. 
    • Traugespräch: Vor der Trauung findet ein Gespräch mit der zuständigen Pfarrperson statt, um den Ablauf und die Bedeutung der Trauung zu besprechen.

Die Trauung findet in der Regel in einer Kirche statt. Ein anderer Ort ist in begründeten Ausnahmen möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Trauung in einem würdigen, gottesdienstlichen Rahmen stattfindet. Trauungen in Kirchen ausserhalb der eigenen Kirchgemeinde sollen für die Pfarrperson innerhalb zumutbarer Zeit erreichbar sein.

Trauungen in der Wohngemeinde sind für Kirchenmitglieder kostenlos. Bei Trauungen von Personen, die aus der reformierten Kirche ausgetreten sind oder ihr nie angehört haben, kann die Kirchgemeinde einen kostendeckenden Betrag erheben. Es ist ratsam, solche Details im Vorfeld mit der zuständigen Pfarrperson zu klären. 

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Weitere Informationen

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