Arbeitshilfen Kirchgemeinden Kanton Bern

1. Budgetierungshilfe Finanzausgleich

Abgabe an den Finanzausgleich und Beitrag aus dem Finanzausgleich

Die Abgabe an den Finanzausgleich des zu budgetierenden Jahres berechnet sich auf Basis des Steuerertrags des laufenden Jahres. Für die Ermittlung der zu budgetierenden, voraussichtlichen Abgabe kann somit der budgetierte Steuerertrag des laufenden Jahres herangezogen werden (Beispiel: Erstellen Budget 2023, Basis budgetierter Steuerertrag gemäss Budget 2022). Allenfalls sind zwischenzeitlich Sachverhalte bekannt geworden, welche eine präzisere Prognose über den effektiv zu erwartenden Steuerertrag des laufenden Jahres erlaubt, als dies in der Budgetphase möglich war. 

Der effektive Beitrag an finanzausgleichsberechtigte Kirchgemeinden berechnet sich auf Basis der Gesamtabgabe aller Kirchgemeinden sowie der Steuerkraft aller Kirchgemeinden. Eine möglichst präzise Budgetierung ist somit nur dann möglich, wenn diese Angaben per Stichtag von allen Kirchgemeinden verfügbar wären. Dies ist zurzeit aber nicht der Fall. Somit ist es schwierig, die Höhe des allfälligen Beitrags möglichst genau zu berechnen. In der zur Verfügung gestellten Budgetierungshilfe wird das Verhältnis zwischen effektiver Abgabe und effektivem Beitrag des Vorjahres errechnet. In gleichem Verhältnis wird nun der zu budgetierende Beitrag zur budgetierten Abgabe berechnet. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Erfahrungswerten ab. Budgetieren Sie den Beitrag im Zweifelsfalle im Sinne des Vorsichtsprinzips tiefer als die effektiven Beiträge der Vorjahre. Budgetieren Sie höhere Steuererträge als in den Vorjahren, so budgetieren Sie auch einen tieferen Beitrag aus dem Finanzausgleich als in den Vorjahren - und umgekehrt.

Download Budgetierungshilfe Finanzausgleich

 

2. Budgetierungshilfe Abgabe an den Synodalverband

Die effektive Abgabe an den Synodalverband des Budgetjahres berechnet sich auf Basis des harmonisierten Steuerertrags des zu budgetierenden Jahres. Für die Ermittlung der zu budgetierenden, voraussichtlichen Abgabe kann somit der budgetierte Steuerertrag des zu budgetierenden Jahres herangezogen werden. Somit können Sie die Abgabe an den Synodalverband erst rechnen, nachdem Sie den Steuerertrag errechnet haben.

Download Budgetierungshilfe Abgabe Synodalverband


3. Rechnungsabschluss: Abgrenzung Abgaben Kirchgemeinde an Synodalverband

Die Kirchgemeinden leisten für die Abgaben an den Synodalverband Akonto-Zahlungen, im Folgejahr erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung entspricht der Differenz zwischen dem Total der auf Basis des Steuerertrags des vergangenen Rechnungsjahres berechneten Abgaben und dem Total der auf Basis des Steuerertrags des Vorjahres berechneten und geleisteten Akontozahlungen. Die Kirchgemeinden werden somit entweder eine Nachzahlung leisten müssen oder eine Gutschrift erhalten. Damit die Erfolgsrechnung den effektiven Aufwand für die Abgaben an den Synodalverband und nicht nur den Aufwand für die Akonto-Zahlungen ausweist (periodengerechte Verbuchung) und die Gutschrift oder Nachzahlung nicht die Erfolgsrechnung des Jahres beeinflusst, in welchem die Kirchgemeinde die Abrechnung erhält, muss die Abrechnung im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Dazu muss eine transitorische Rechnungsabgrenzung vorgenommen werden. Um die Höhe dieser Abgrenzung berechnen zu können, steht nachfolgende Berechnungshilfe zur Verfügung.

Download Abgrenzung Abgaben Synodalverband

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Finanzen (E-Mail)

4. FINSTA

Kurzanleitung Erfassung Finanzkennzahlen 

Die Kurzanleitung liefert den Erfassenden Einheiten nützliche Informationen für eine korrekte und sichere Vorgehensweise bei der Erfassung der Finanzkennzahlen der Kirchgemeinden. 


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