5 Bildung
55.010 Verordnung für die Ausbildung nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und für die kirchenmusikalische Prüfungskommission
- Datei
- 55.010 Verordnung für die Ausbildung nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und für die kirchenmusikalische Prüfungskommission
- Kategorie
- KES
- Rubrik
- 5 Bildung
- Stichwort
- Kirchenmusiker, Kirchenmusikerin, Organist, Organistin, musicien d'Eglise, musicienne d'Eglise, organiste
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