Amtseinsetzung

Die Kirche setzt Menschen ein, die sie zuvor ordiniert oder beauftragt hat oder deren Ordination/Beauftragung in einer anderen Kirche von ihr anerkannt wird. Pfarrerinnen/Pfarrer benötigen dazu die Aufnahme in den Kirchendienst durch die Kirchendirektion, Katechetinnen/Katecheten und Sozialdiakoninnen/Sozialdiakone eine Wahlbestätigung durch den Kirchgemeinderat.

Gemäss Beschluss der Synode von 2008 sind neben dem Pfarrdienst auch die Sozialdiakonie und die Katechese kirchliche Ämter, das heisst: unverzichtbare Dienste in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Deshalb werden seit Herbst 2012 auch Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sowie Katechetinnen und Katecheten im Rahmen einer Beauftragungsfeier für ihr Amt beauftragt. Diese findet wie die Ordinationsfeier auch im Berner Münster statt und wird weitgehend analog zur Ordinationsfeier gestaltet.

Nach der Beauftragungsfeier findet die Amtseinsetzung statt. Sie ist ein öffentlicher Gottesdienst, in dem zum Ausdruck kommt, dass die einzusetzende Person von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in die Anstellung gesendet ist, zu der sie gewählt wurde (missio). Die gewählte Person wird der Gemeinde vorgestellt, in der sie wirken soll. Sie erklärt die Bereitschaft, die Aufgaben im Sinne des Ordinations-/ Beauftragungsgelübdes zu erfüllen. Die Gemeinde empfängt sie, heisst willkommen und bittet gemeinsam mit der oder dem vom Synodalrat Beauftragten um Gottes Segen. Der Gottesdienst zur Amtseinsetzung muss nicht mit dem Amtsantritt zusammenfallen, sollte aber möglichst zu Beginn der Amtszeit angesetzt werden.

Gottesdienst zur Amtseinsetzung

In der Verordnung über die Ordination, Beauftragung und die Einsetzung ins Amt (KES 45.020) sind die Details zur Amtseinsetzung geregelt. In Anhang II deutsch findet sich die Gottesdienstordnung für die Amtseinsetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Katechetinnen und Katecheten sowie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen. Zu Beginn finden sich Erläuterungen zur Bedeutung der Amtseinsetzung, zu den beteiligten Personen (wer eingesetzt wird und wer einsetzt) und zur Gestaltung des Gottesdiensts.
 

Ablauf Amtseinsetzung Katechetin/Katechet und Sozialdiakonin/Sozialdiakon


1. Schritt
Schriftliche Meldung der Kirchgemeinde an Bereich Katechetik bzw. Sozial-Diakonie (Brief, E-Mail) mit:
• Datum und Ort der Amtseinsetzung
• Name des für die Amtseinsetzung zuständigen Liturgen/der zuständigen Liturgin
• Name der ins Amt einzusetzenden Person

2. Schritt
Prüfung, ob vorgeschlagene/r Liturg/in die Voraussetzungen laut Verordnung zur Amtseinsetzung (KES 45.020) erfüllt.
Mit der Einsetzung in ein katechetisches bzw. sozialdiakonisches Amt können beauftragt werden:
a. Mitglieder des Synodalrats
b. ordinierte oder beauftragte Dozierende an einer durch den Synodalrat anerkannten (kirchlichen) Ausbildungsstätte für Katechetinnen und Katecheten bzw. Sozialdiakoninnen oder Sozialdiakone
c.. Katechetinnen/Katecheten bzw. Sozialdiakoninnen/Sozialdiakone oder Pfarrpersonen, die während mindestens sechs Jahren im Dienst der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gestanden haben. 

3. Schritt
Wenn der/die vom Synodalrat für die Amtseinsetzung zu beauftragende Liturg/in gesandt die Voraussetzungen erfüllt, wird umgehend das Bestätigungsschreiben ausgestellt und per E-Mail an Liturg/in, mit Kopie an Kirchgemeinde (KG) und an einzusetzende Person.

4. Schritt
Meldung an Kommunikationsdienst zwecks Publikation im Kreisschreiben.

5. Schritt
Kurzbericht zur Amtseinsetzung an den Bereich Katechetik bzw. Sozial-Diakonie abgeben zwecks Auslösung der Rechnung. Der Bericht wird zudem der Bereichsleitung Katechetik bzw. Sozial-Diakonie zur Kenntnis vorgelegt.

Die Vorgängerin oder der Vorgänger im Amt und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreffenden Kirchgemeinde dürfen die Einsetzungsfeier nicht leiten.

 

 


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