Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2022

7 Im Berichtsjahr haben keine Sitzungen der Gesprächssynodekommission (GSK) stattgefunden, es gab nur einen privaten Abschiedshöck. Regula Barth, Marlis Camenisch, Sylvia Robert und Simon Zwygart sind auf Ende Legislatur aus dem Kirchenparlament ausgetreten, Janine Rothen hat in die Geschäftsprüfungskommission gewechselt. So habe ich als einzig verbliebenes Mitglied der Gesprächssynodekommission meine Rücktrittspläne verschoben und freue mich, ab Februar 2023 mit den neuen Mitgliedern Verena Koshy, Verena Meuli, Kaspar Schweizer, Jean-Louis Walther und Kathrin Zöllig über ein neues Thema für eine Gesprächssynode nachzudenken. Es wäre wunderbar, wenn eine künftige Gesprächssynode Tätigkeiten, welche die Kirche in eine positive Zukunft führen können, im besten Fall beflügelt. Der Aufwand und die Kosten einer Gesprächssynode verpflichten uns, dieses Ziel im Auge zu behalten. Die Diskussion zur kirchlichen Trauung gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich der Gesprächssynode im Oktober 2021 hat dazu beigetragen, dass die unterschiedlichen Argumente vorgetragen und gehört werden konnten. Andere Wertvorstellungen erweitern den Horizont für die eigene Meinungsbildung. Unterdessen hat die Synode in zwei Lesungen den Entscheid gefällt, die kirchliche Trauung für alle zivilrechtlich getrauten Paare ab Sommer 2023 einzuführen. Professor Frey hat anlässlich seines Vortrags an der Gesprächssynode im Oktober 2021 klar formuliert, was in einer evangelischen Trauung gesegnet wird. «Gesegnet werden Menschen, nicht Dinge (wie z.B. Ringe); gebeten wird um Gottes Segen für ihre Beziehung zueinander, zu andern und zu Gott, für das verantwortungsvolle Miteinander und Füreinander. Der Segen ist auch kein Absegnen von Umständen und Lebensverhältnissen, bestimmten Einstellungen oder sexuellen Praktiken. Das wäre auch bei heterosexuellen Paaren oft schwierig. Über all das wird bei einer kirchlichen Trauung nicht befunden.» Kommission für die Gesprächssynoden (GSK) Karin Spiess-Brechbühl Präsidentin Synode und Kommissionen Die Mittel müssten über die Reserven aufgebracht werden. Budget 2023: Das Betriebsergebnis weist einen Aufwandüberschuss von rund 1,2 Millionen Franken aus. Aufgrund eines kleinen Ertragsüberschusses aus Finanzierung und verschiedener Vorfinanzierungen (Eigenkapital) von netto rund 0,5 Millionen Franken weist das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung noch einen relativ geringen Aufwandüberschuss von 0,6 Millionen Franken aus. Der Kantonsbeitrag bleibt bis und mit 2025 unverändert. Mit ihm können 2023 nur noch knapp 97 Prozent der Bruttokosten der Kostenstelle 6130 Personalentwicklung Pfarrschaft gedeckt werden. Die Anstrengungen um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt müssen nicht nur weitergeführt, sondern verstärkt werden. Ein Hoffnungsschimmer sind die angedachte Reorganisation der gesamtkirchlichen Dienste und die Pfarrstellenzuordnung. Der Ausgang der Verhandlungen über den Kantonsbeitrag für die Finanzierung der Pfarrlöhne in naher Zukunft ist ein alles entscheidender Faktor. Die Finanzkommission dankt dem Synodalrat und den Zentralen Diensten für die konstruktive Zusammenarbeit.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=