Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2022

35 Dienstwohnungspflicht für Pfarrpersonen: «Kirche vor Ort» konkret Im bernischen Kirchengebiet gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer eine Dienstwohnungspflicht. In jeder Kirchgemeinde muss mindestens eine Pfarrperson eine von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Dienstwohnung bewohnen. Im Laufe der Jahre 2021 und 2022 wurde ein flexibleres Modell erarbeitet, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Vom Sinn der Dienstwohnungspflicht Ziel der Dienstwohnungspflicht (DWP) sind eine gute Erreichbarkeit der Pfarrperson am Ort ihrer Tätigkeit und das Zusammenleben mit den Menschen in der Kirchgemeinde. Die Nähe zu den Menschen und ihrer Lebensrealität ist in einer Volkskirche Programm. Die Mitglieder einer Volkskirche sind dieser Institution unterschiedlich nah, darum sind es insbesondere die Pfarrerinnen und Pfarrer, die dieser Kirche in der Öffentlichkeit ein Gesicht geben. Unterwegs zu einer zeitgemässen Neuregelung Die Dienstwohnungspflicht ist aber auch immer wieder infrage gestellt worden. Die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich geändert, auch diejenigen von Pfarrpersonen. Namentlich in ländlichen Gemeinden verhinderte diese Verpflichtung oft die Besetzung einer vakanten Pfarrstelle. So stand unsere Kirche vor der Herausforderung, eine zeitgemässe Regelung zu finden. Ende 2020 trat erstmals eine vom Synodalrat eingesetzte Arbeitsgruppe zusammen. Ihr gehörten neben Leitungspersonen aus dem Haus der Kirche Vertretungen des kantonalen Pfarrvereins und des Kirchgemeindeverbands an. 2021 führte der Kirchgemeindeverband bei seinen (reformierten) Mitgliedern eine Umfrage zur Dienstwohnungspflicht durch. Parallel dazu wurden in den Pfarrkonferenzen verschiedene Modelle diskutiert. In beiden Gruppen zeigte sich eine hohe Zustimmung für eine «Kirche vor Ort» – und damit auch zu einer Verpflichtung für Pfarrpersonen, in ihrer Kirchgemeinde zu wohnen. Gleichzeitig wurden aber flexible Lösungen gewünscht. Mehr Flexibilität ermöglichen Im Herbst hat der Synodalrat eine Regelung beschlossen, die beiden Anliegen Rechnung tragen soll. Wie bisher hat der Synodalrat die Möglichkeit, eine Pfarrperson von der Dienstwohnungspflicht zu befreien, wenn ein gesundheitlicher Grund vorliegt, wenn Ehe- oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner einen anderen Lebensmittelpunkt oder eine Wohnsitzpflicht hat oder wenn die betreffende Pfarrperson ab dem 58. Lebensjahr Wohneigentum als Alterswohnsitz erwirbt. Neu ist, dass der Synodalrat von der Dienstwohnungspflicht befreien kann, wenn die Kirchgemeinde und die Pfarrperson eine einfache Vereinbarung abschliessen, wonach die personale Präsenz vor Ort anders als durch die Wahrnehmung der Dienstwohnungspflicht erfüllt werden soll. Möchte die Pfarrperson ausserhalb der Kirchgemeinde Wohnsitz nehmen, wird in der Vereinbarung festgelegt, in welcher Form sie eine regelmässige personale Präsenz in der Kirchgemeinde gewährleisten wird. Ein Merkblatt zur Dienstwohnungspflicht sowie eine online ausfüllbare Vereinbarung sind auf der Website www.refbejuso.ch aufgeschaltet. Die Vereinbarung zwischen Kirchgemeinde und Pfarrperson wird mit Hilfe der Regionalpfarrerin oder des Regionalpfarrers erstellt. Matthias Zeindler Bereichsleiter Theologie Departement Theologie Bereichsleitung Matthias Zeindler Martin Hirzel (Stellvertreter) Margrit Sager (Assistentin BL) Fachstelle Theologie Matthias Zeindler (Leiter) Franziska Huber, Romy Huber, Roger Juillerat, Christine Oefele Fachstelle Personalentwicklung Pfarrschaft Martin Hirzel (Leiter) Barbara Bays, Bernd Berger, Miriam Neubert, Margrit Sager, Erika Zulauf (bis 31. Oktober), Esther Sterchi (ab 1. Dezember) Kirchlich-Theologische Schule Bern (KTS) Lorenz Hänni (Leiter) Koordinationsstelle für praktikumbezogene theologische Ausbildung (KOPTA) Andreas Köhler-Andereggen, Leitung KOPTA und Lernvikariat Martina Schwarz, Leitung Praktisches Semester Carsten Heyden: Verantwortlicher Religionspädagogik Manuela Liechti-Genge: Studienleitung CAS/MAS Ausbildungspfarrer/-innen Monika Heuer: Administration Commission des stages, de consécration et d’agrégation de l’arrondissement jurassien (COMSTA) Marc Balz, Regionalpfarrer, Biel Theologie

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