ENSEMBLE Nr. / N° 53 - November / Novembre 2020

17 ENSEMBLE 2020/53 —– Fokus einige multinationale Unternehmen durch ihre missbräuchlichen Praktiken einen Wettbewerbs­ vorteil verschaffen. Die meisten der in der Schweiz ansässigen Grosskonzerne haben bereits Mecha­ nismen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte in ihren Tochtergesellschaften respektiert werden. Daher wird es für sie keine zusätzlichen Zwänge geben. Es geht nur darum, bestimmte Praktiken zu schützen, die inakzepta­ bel sind. Besteht nicht die Gefahr, dass einige Unternehmen das Land verlassen? Da die meisten Unternehmen bereits verant­ wortungsbewusst wirtschaften, haben sie von der Initiative nichts zu befürchten. Zudem bestehen ähnliche Regelungen in anderen Ländern bereits seit mehreren Jahren. So gibt es beispielsweise in Frankreich seit 2017 ein ähnliches Gesetz. Auch Grossbritannien und die Niederlande haben ähn­ liche Gesetze erlassen. In keinem der Länder, in denen multinationale Unternehmen für miss­ bräuchliche Praktiken zur Verantwortung gezogen werden können, hat eines von ihnen aus Angst vor einer solchen Gesetzgebung das Land verlas­ Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn unterstützen die Anliegen der Konzernverant­ wortungsinitiative. Sie sind überzeugt, dass die Annahme der Initiative die Rechte benachtei­ ligter Menschen in den Ländern des Südens wirksam schützt und dass allgemeinverbind­ liche Standards wirtschaftlichen Handelns im Interesse von verantwortungsbewussten Unter­ nehmen sind. sen. Die Gegner spielen mit den Ängsten der Bür­ ger, um diese zu destabilisieren. Aber in Wirklich­ keit wird die Schweiz ein attraktiver Standort für multinationale Unternehmen bleiben. Wir müssen in der Schweiz den Rückstand aufholen und uns an die Gesetzgebung der Nachbarländer anpassen, die sich bereits seit langem mit diesem Thema befassen, oft mit viel restriktiveren Normen als denjenigen, welche die Konzernverantwortungs­ initiative vorsieht. Warum reicht der Gegenvorschlag des Parlaments nicht aus? Der Gegenvorschlag ist eine leere Hülle, ein blosses Alibi. Er enthält lediglich eine Verpflich­ tung, jedes Jahr eine Hochglanzbroschüre heraus­ zugeben. Das ist nicht genug. Diese Broschüren werden nur ein weiteres Marketinginstrument für multinationale Unternehmen sein, in die sie aufnehmen können, was immer sie wollen. Der Gegenvorschlag sieht keine Möglichkeit vor, multinationale Unternehmen im Schadensfall für ihre Handlungen verantwortlich zu machen. Miss­ bräuche werden ohne Folgen bleiben. Mit dieser Lösung ist es also nicht möglich, den nicht an­ gemessenen Praktiken bestimmter multinatio­ naler Unternehmen ein Ende zu setzen, weshalb die Initiative absolut notwendig ist. Könnten wir uns auf freiwillige Massnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte verlassen? Seit Jahren werden Skandale, in die Schweizer Multis verwickelt sind, regelmässig in den Medien publik, ohne dass sich daran etwas ändert. Glen­ core vergiftet Kinder mit Blei aus einer Mine in Peru, LafargeHolcim schädigt mit seinem Zement­ werk in Nigeria die Gesundheit der Dorfbewohner, Syngenta vergiftet Bauern mit einem giftigen Pestizid, das in der Schweiz seit langem verboten ist. Die von den multinationalen Konzernen vor­ geschlagenen freiwilligen Massnahmen greifen also nicht. Wir brauchen einen klaren Rechtsrah­ men, um diesem inakzeptablen Verhalten ein En­ de zu setzen. Genau wie die sogenannte «unsicht­ bare Hand», die den Markt auf natürliche Weise regulieren soll, ist die Selbstkontrolle in diesem Bereich eine Illusion: Für diese Unternehmen hat die Vergütung der Aktionäre Vorrang vor allen anderen Überlegungen. Der gute Ruf der Schwei­ zer Unternehmen steht auf dem Spiel. Er ist ein starkes Symbol der Schweiz und darf nicht durch die inakzeptablen Praktiken bestimmter schlech­ ter Schüler geschädigt werden. Diese Initiative schützt also nicht nur die Rechte der Betroffenen im Ausland, sondern auch das Ansehen der Schweizer Wirtschaft. www.verantwortungsvolle-unternehmen.ch

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