ENSEMBLE Nr. / N° 30 - Juli / Juillet 2018

16 Fokus —– ENSEMBLE 2018/30 Bei den Leitsätzen geht es um Themen wie das Zusammenspiel von Anstellungsbehörde und Arbeitgeberbehörde, die Rolle der Regionalpfarr­ personen, Bestimmungen zur Weiterbildung oder die Ausgestaltung der Personaladministration. Die Leitsätze wurden von der Synode mit einer deut­ lichen Mehrheit angenommen. Der Wechsel der Pfarrschaft zur Landeskirche als Arbeitgeberbehörde hat für die Landeskirche einen Mehraufwand zur Folge. Der Synodalrat be­ antragte bei der Synode dafür 5,5 zusätzliche Voll­ zeitstellen. Denn der Mehraufwand manifestiert sich nicht nur bei der Personaladministration, sondern zieht auch zusätzliche Aufgaben im Datenschutz, im Beschaffungswesen oder bei Übersetzungsarbeiten nach sich. In der Diskussion wurde insbesondere bemängelt, dass keine Stel­ lenbeschriebe oder Pflichtenhefte für die neu zu schaffenden Stellen vorliegen. Der Synodalrat sol­ le deshalb 2021 einen Bericht über die neu ge­ schaffenen Stellen vorlegen. Andere verlangten eine Plafonierung auf zusätzliche 600 Stellen­ punkte für diese Aufgaben, also eine Festlegung auf ein Maximum an Lohnkosten. 600 Stellenpunk­ te entsprechen in etwa 800 000 Franken. Die For­ derung der Liberalen Fraktion kam letztendlich knapp durch. Die Synode genehmigte 600 zusätz­ liche Stellenpunkte für maximal 5,5 Vollzeitstellen und verlangt vom Synodalrat, darüber in der Win­ tersynode 2021 Rechenschaft abzulegen. Umsetzung der Vision Als Einstieg in den zweiten Sessionstag der Som­ mersynode nahmen die Synodalen den Schluss­ bericht zur Motion «Kirche 21 – gemeinsam Zu­ kunft gestalten» zur Kenntnis. Der im Jahr 2013 ohne Gegenstimme überwiesene Vorstoss hatte den dreistufigen Visionsfindungsprozess «Fragen stellen – Antworten finden – Kirche sein» initiiert, der im grossen Kirchenfest «Doppelpunkt 21» im September 2017 seinen Abschluss fand. Der breit abgestützte Prozess, der zur Vision «Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet.» mit ihren Der erste Tag der Sommersynode der Refor- mierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn stand im Zeichen der Umsetzung des neuen bernischen Landeskirchengesetzes. Am zweiten Sessions- tag gab vor allem die beantragte Stelle eines Visionsbotschafters bzw. einer Visions- botschafterin Anlass zu Diskussionen. Von Hans Martin Schaer und Adrian Hauser Das neue Gesetz über die bernischen Landeskir­ chen wurde am 21. März 2018 vom bernischen Gros­ sen Rat in zweiter Lesung verabschiedet. Es sieht eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Staat und Landeskirchen vor. So werden auf Anfang 2020 die bisher vom Kanton besoldeten Pfarrdienstver­ hältnisse auf die Landeskirchen übergehen. Im Rahmen einer engagierten Debatte hat die Synode dem Grundsatz zugestimmt, dass künftig die Landeskirche Arbeitgeberin sein wird, die Kirchgemeinde in Übereinstimmung mit der Kantonsverfassung Anstellungsbehörde. Mit dem Personalreglement für die Pfarrschaft, das sich inhaltlich stark am bestehenden kantonalen Per­ sonalrecht orientiert, hat die Synode einheitliche Regelungen namentlich betreffend Lohn, Ferien, Weiterbildung, Zulagen, Dienstwohnungspflicht und Versicherungsschutz beschlossen. Zu den Aufgaben der Kirchgemeinden gehören beispiels­ weise der Stellenbeschrieb oder das Mitarbeiten­ dengespräch. Die Synodalen stimmten dem Per­ sonalreglement schliesslich oppositionslos zu. Leitsätze genehmigt Ein ebenfalls wichtiges Geschäft im Zusammen­ hang mit dem neuen Landeskirchengesetz war die Genehmigung der Leitsätze zum Personal­ management. Leitsätze sind keine Rechtstexte, sondern bilden die Grundlage für die spätere Aus­ arbeitung von Rechtstexten, ähnlich wie bei einer Planungserklärung. Sie sind zudem richtungs­ weisend für wichtige Geschäfte der Wintersynode. LANDESKIRCHEN- GESETZ UND VISION SOMMERSYNODE LA NOUVELLE LOI SUR LES ÉGLISES NATIONALES ET LA VISION SYNODE D’ÉTÉ

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