Verzeichnis von Beratenden

Grundlegende Informationen
Das Verzeichnis von Beratenden für Kirchgemeinden ergänzt die von den Gesamtkirchlichen Diensten im Rahmen ihres Auftrags selbst geleisteten Fachberatungen (Grundlage: KES 45.030, Art. 7).
Das Verzeichnis umfasst in erster Linie Beratende für Prozessberatungen in Organisationen, namentlich für Organisationsentwicklung, Personalentwicklung (v.a. Teamentwicklung), Veränderungsprozesse, Konfliktlösungen. Darin aufgeführte Beratende verfügen bereits über nachweisbare Erfahrungen im kirchlichen Beratungsumfeld.  

Verzeichnis von Beratenden

Beratungsperson suchen:
Das Verzeichnis von Beratenden wird von den Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Kirchgemeinden können im Verzeichnis nach Beratenden suchen und frei nach Bedarf wählen. Eine konkrete Beratungsanfrage und die entsprechende Vereinbarung mit einer Beratungsperson bleibt den Kirchgemeinden selbst überlassen.
Als Hilfe zur vorgängigen Klärung des genauen Beratungsanliegens und des möglichen Auftrags an eine Beratungsperson kann die Checkliste Externe Beratung dienen.

Zur Gewährleistung einer guten Qualität werden die Beratenden vor der Aufnahme ins Verzeichnis nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • BSO-Mitgliedschaft oder BSO anerkannte Ausbildung
  • Beratungserfahrung im kirchlichen Umfeld
  • Bietet relevante Beratungsfelder an


Interesse als Berater/in?
Sind Sie Berater/in und interessiert daran, ins Verzeichnis aufgenommen zu werden? Gerne informieren wir Sie direkt über die Voraussetzungen und das Vorgehen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.     
  

Finanzbeiträge für Organisations- und Konfliktberatungen
Insbesondere für die Lösung akuter Konflikte oder komplexere Neuorientierungsprozesse im Zusammenhang anstehender Pfarrstellenreduktionen sind je nach Situation ausführlichere Beratungen nötig. Für solche Beratungsprozesse besteht für Kirchgemeinden auf Gesuch hin die Möglichkeit finanzieller Beiträge. Dies sofern die Beratungskosten die finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde übersteigen und die beauftragte Beratungsperson im obigen Verzeichnis der Beratenden aufgenommen ist. Weitere Informationen finden sich in der per 1.1.2016 in Kraft gesetzten: 

Verordnung betreffend die Ausrichtung von Kostenbeiträgen an Kirchgemeinden für Organisations- und Konfliktberatungen, KES 61.170

 

 

Weitere Informationen für Kirchgemeindebehörden:

Auf Anfrage können weitere Fachpersonen zu ganz spezifischen Themen (Finanzplanung, Kommunikation, regionale Zusammenarbeit etc.) empfohlen werden: 

Auskunftsstelle Kirchgemeinderat, 031 340 25 25, auskunft.kgr@refbejuso.ch

 


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