Anfangsinvestitionen für Solaranlagen

Mit einem Förderbeitrag werden Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn unterstützt, die bei kirchlichen Gebäuden in ihrem Eigentum Anfangsinvestitionen in Solaranlagen (Fotovoltaik oder Solarwärme) tätigen. 

Keine Förderbeiträge werden geleistet für 

a) Arbeiten, die keine Anfangsinvestitionen darstellen

b) den Unterhalt von Solaranlagen. 

Der Förderbeitrag wird unabhängig von einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV oder EIV) oder von anderen Förderprogrammen von Bund, Kantonen, Gemeinden oder Elektrizitätswerken ausbezahlt.

Der Beitrag beträgt maximal 

a) ein Viertel der effektiven Investitionskosten

b) ein Viertel des in der Offerte ausgewiesenen Betrags. Pro Kirchgemeinde können für direkte Massnahmen gesamthaft maximal Fr. 50‘000 pro zwei Jahre gewährt werden.

Leitfaden Solaranlagen

Bericht über die erste durch Refbejuso unterstützte Photovoltaikanlage in Uttigen

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