Woher das Geld kommt und wozu es gebraucht wird

Gestützt auf Kirchenverfassung und Kirchenordnung des Synodalverbands werden die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn durch Abgaben von den Kirchgemeinden finanziert. Diese bemessen sich in Promille der einfachen Steuer jeder einzelnen Kirchgemeinde. Der Abgabesatz wird von der Synode im Rahmen des Budgetprozesses jedes Jahr neu festgelegt, blieb aber seit 2002 unverändert bei 26,80 Promille. Für die Kirchgemeinden des Kantons Jura erfolgt die finanzielle Beteiligung über eine Pauschalabgabe der Jura Kirche. Zusätzliche Erträge erhalten die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn von weiteren Institutionen für gewisse Verbundaufgaben. Zudem führen sie einen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden des Kantons Bern.

Detaillierter Einblick in die finanziellen Führungsinstrumente erhalten Sie hier:

Wegweiser für die Kirchgemeinden - Termine


Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

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