Abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers müssen die Schweiz verlassen. Tun sie dies nicht freiwillig, werden sie unter Umständen in Ausschaffungshaft oder allenfalls Durchsetzungshaft genommen. Die kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen (KAZ) setzt sich für deren Rechte ein.
Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern
Die Fachstelle Migration engagiert sich in der kirchlichen Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern (KAZ). Diese setzt sich für die Rechte jener unsichtbaren Mitglieder der Gesellschaft ein, die sich in Ausschaf-
fungs- oder Durchsetzungshaft befinden, und fordert gesetzeskonforme Haftbedingungen insbesondere im Regionalgefängnis Bern.
Alle inhaftierten Personen erhalten unmittelbar nach der Festnahme ein Merkblatt in ihrer Sprache, in dem auch auf die KAZ aufmerksam gemacht wird.
Die KAZ entstand in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Bern und wird von den Landeskirchen und den Jüdischen Gemeinden des Kantons Bern getragen.
Rechtsberatung der KAZ
Die Inhaftierten können mit dem Geschäftsführer der KAZ, Fürsprecher Thomas Wenger, Kontakt aufnehmen und ihre Haftakten überprüfen lassen, um mögliche rechtliche Schritte einzuleiten. Der Geschäftsführer erteilt juristische Auskünfte für Inhaftierte und anderweitig betroffene Personen und vermittelt bei Bedarf einen Anwalt.
Adresse: Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern, Postfach 465, 3000 Bern 25, Tel/Fax 031 332 00 50.
Besuchsdienst für Frauen in Ausschaffungshaft
Die KAZ organisiert auch einen Besuchsdienst für Frauen in Ausschaf-
fungshaft im Regionalgefängnis Bern. Besonders qualifizierte Freiwillige schenken den weiblichen Häftlingen, die oft unter Einsamkeit leiden, jeden Donnerstagnachmittag etwas Zeit und Zuwendung. Lesen Sie hier zwei Erfahrungsberichte vom Besuchsdienst.
Statistik 2010
Im Jahr 2010 waren im Kanton Bern 1124 Personen während 34’250 Tagen in Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft. 176 Inhaftierte nahmen mit dem Anwalt der KAZ Kontakt auf; das entspricht rund 33 % der Personen, welche länger als vier Tage inhaftiert waren. Der Anwalt machte 21 Besuche von Gefangenen. Sieben Freiwillige besuchten zudem im Durchschnitt zweimal pro Woche Frauen in Ausschaffungshaft.
Weitere Informationen bei:
E-Mail: Mathias Tanner