"Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind." (Art. 12 Bundesverfassung: Recht auf Hilfe in Notlagen)
Zur Praxis der Nothilfe
Seit dem 1. Januar 2008 werden abgewiesene Asylsuchende und Personen mit einem Nichteintretensentscheid von der Asylsozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe, falls sie diese beim kantonalen Migrationsdienst beantragen. 2009 sind im Kanton Bern rund 700 Menschen davon betroffen. Sie müssen mit Fr. 6.- bis Fr. 8.50 pro Tag und einem Bett in einem Kollektivzentrum auskommen. Lesen Sie dazu aus dem Jahresbericht 2008 der Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers "Nothilfe - Hilfe oder Druckmittel?"
Informationsblatt
Das kirchliche Unterstützungsnetz Sozialhilfeausschluss erarbeitete ein Informationsblatt auf Deutsch und Französisch. Darin wird über die allgemeine und rechtliche Situation im Kanton Bern informiert sowie über die Haltung der Landeskirchen und der jüdischen Gemeinden. Das Unterstützungsnetz macht Empfehlungen zum Vorgehen, wenn sich eine von der Asylfürsorge ausgeschlossene Person in einer Kirchgemeinde meldet, und listet Stellen auf, die weiter helfen.
Ein entsprechendes Informationsblatt für den Kanton Solothurn steht ebenfalls zur Verfügung. (Bestellen: fami(at)refbejuso.ch)
Härtefallbewilligungen
Gemäss Art. 14 des Asylgesetzes können die Kantone mit Zustimmung des Bundesamtes für Migration eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn die betroffene Person sich seit Einreichung des Asylgesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhält; der Aufenthaltsort der betroffenen Person den Behörden immer bekannt war; und wenn wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt.
Das kirchliche Unterstützungsnetz Sozialhilfeausschluss und insbesondere die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende setzen sich für eine grosszügige Härtefallpraxis des Kantons ein.
Mittagstische und Treffpunkte
Für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers gibt es folgende Treffpunkte, wo auch Beratung angeboten wird:
- Mittagstisch in Bern: jeden Montag und Donnerstag (12.00 -
13.15 Uhr), Kirchgemeindehaus St. Marien, Wylerstrasse 26,
3014 Bern (Bus Nr. 20 bis Haltestelle Wyleregg) - Zvieri-Treffpunkt in Biel: jeden Mittwochnachmittag (14.00 -
17.00 Uhr), Kontrollstrasse 22, 2503 Biel (Räume der kirchlichen Passantenhilfe) - Mittagstisch in Solothurn: jeden zweiten Mittwoch im Monat
(11.30 - 16.30 Uhr), Zuchwilerstrasse 56, 4500 Solothurn (Lokal
der Heilsarmee)
Weitere Informationen: Anne-Marie Saxer-Steinlin, e-Mail: anne-marie.saxer(at)refbejuso.ch