"Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen,
hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die
für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind."
(Art. 12 Bundesverfassung: Recht auf Hilfe in Notlagen)
Zur Praxis der Nothilfe
Seit dem 1. Januar 2008 werden abgewiesene Asylsuchende und Personen mit einem Nichteintretensentscheid von der Asylsozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe, falls sie diese beim kantonalen Migrations-
dienst beantragen. Unter Umständen werden sie dann in Ausschaffungs-
haft genommen.
Ende 2010 lebten im Kanton Bern über 500 Menschen von der Nothilfe und knapp 200 Personen befanden sich in Ausschaffungshaft. Nothilfe, das heisst ein Bett in einem Kollektivzentrum und Lebensmittel im Wert von
Fr. 6.- bis Fr. 8.50 pro Tag.
Hier finden Sie eine Predigt zum Thema Nothilfe.
Mittagstische und Treffpunkte
- Mittagstisch in Bern: jeweils Donnerstag, 12.00 Uhr
Kirchgemeindehaus St. Marien, Wylerstrasse 26, 3014 Bern
(Bus Nr. 20 bis Haltestelle Wyleregg) - Le Pont, französischsprachiger, ökumenischer Treffpunkt für Ausländerinnen und Ausländer, jeden Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr
im le CAP, Predigergasse 1 - 3, Bern. - Zvieri-Treffpunkt in Biel: jeden Mittwochnachmittag (14.00 -
17.00 Uhr), Kontrollstrasse 22, 2503 Biel (Räume der kirchlichen
Passantenhilfe) - Mittagstisch in Solothurn: jeden zweiten Mittwoch im Monat
(11.30 - 16.30 Uhr), Zuchwilerstrasse 56, 4500 Solothurn (Lokal
der Heilsarmee)
Freiwillige im Asyl- und Sans-Papiers-Bereich
Am 30. Oktober 2010 organisierte die von den Berner Kirchen gegründete Arbeitsgruppe "Unterstützungsnetz für abgewiesene Asylsuchende" einen Anlass für Freiwillige im Asyl- und Sans-Papiers-Bereich. Die Veranstal-tung, an der etwa 70 Personen teilnahmen, stand unter dem Motto "Gemeinsam sind wir stark". Die Referate und das Ergebnis des World Cafés (Austausch in Gruppen) stehen hier zur Verfügung:
Härtefallbewilligungen
Gemäss Art. 14 des Asylgesetzes können die Kantone mit Zustimmung des Bundesamtes für Migration eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn die betroffene Person sich seit Einreichung des Asylgesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhält; der Aufenthaltsort der betroffenen Person den Behörden immer bekannt war; und wenn wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt.
Das kirchliche Unterstützungsnetz Sozialhilfeausschluss und beiden Rechts-beratungsstellen setzen sich für eine grosszügige Härtefallpraxis ein.
Beratung in Asylfragen
Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS)
Eigerplatz 5, 3007 Bern
Tel. 031 385 18 20
rbs.bern(at)bluewin.ch
www.rechtsberatungsstelle.ch
Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Solothurn (REBASO)
Rossmarktplatz 2, 4501 Solothurn
Tel. 032 621 22 29
rebaso(at)gmx.net
weiterführender Link
Informationsblatt
Ein Informationsblatt auf Deutsch und Französisch und ein Informationsblatt für den Kanton Solothurn stehen zur Verfügung. (Bestellen: fami(at)refbejuso.ch)
Weitere Informationen: Anne-Marie Saxer-Steinlin, e-Mail: anne-marie.saxer(at)refbejuso.ch
Für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers gibt es folgende Treffpunkte, wo auch Beratungen angeboten werden: