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Neues Landeskirchengesetz - Erfassung Leistungen Freiwillige
Im Rahmen der Berichterstattung an den Kanton Bern ist vorgesehen, dass das Total der unentgeltlich und ehrenamtlich geleisteten Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlichem Interesse in den Kirchgemeinden, in regionalen Einheiten und in den Landeskirchen ausgewiesen und kommentiert wird. Der Bericht dient anschliessend als Grundlage für die Festlegung der finanziellen Zuwendungen des Kantons Bern an die Kirche im Rahmen der sogenannten Säule 2 (Der Kanton zahlt den Landdeskirchen einen finanziellen Beitrag, der sich aus zwei Säulen zusammensetzt: Die erste Säule ist fix aufgrund der historischen Rechtstitel. Der Beitrag der zweiten Säule ist eine Anerkennung des Kantons der gesamtgesellschaftlichen Leistungen (Bildung, Soziales und Kultur) der Landeskirchen).
Die Kirchgemeinden, Gesamtkirchgemeinden, Kirchgemeindeverbände (Par8 und Erguël), regionalen Einheiten, Bezirke und Gesamtkirchlichen Dienste stehen in der Verantwortung, diese Tätigkeiten zu erfassen und im Folgejahr bei der Landeskirche einzureichen.
Ausfälle aufgrund der Schutzmassnahmen zu Covid 19
Auch mit der zweiten Infektionswelle bleiben die Vorgaben für die Erfassung unverändert bestehen. Für die Erfassung der Freiwilligenstunden sind weiterhin nur diejenigen Einsätze zu erfassen, welche effektiv geleistet wurden. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn werden im Bericht zuhanden der kantonalen Behörden die ersichtlichen Schwankungen erläutern. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, werden die erfassenden Einheiten umgehend darüber informiert.
Unterlagen für die erfassenden Einheiten
Weisung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Erfassung der Leistungen von Freiwilligen nach Art. 30 der Landeskirchenverordnung, LKV, (PDF)
Weiterführende Erläuterungen zur Erfassung (PDF ohne FAQ)
Stand 21.1.2020
Häufig gestellte Fragen, FAQ (PDF)
Stand 30.4.2020
Damit die Erfassung möglichst einheitlich erfolgt, sind die Verantwortlichen der erfassenden Einheiten gebeten, die Erläuterungen und häufig gestellten Fragen (FAQ) und deren Aktualisierungen zu berücksichtigen, um den Prozess zur Erfassung in ihrer Einheiten zu organisieren. Danke.
Achtung: Mit der Aktualisierung wurden folgende zwei Änderungen in die Praxis der Erfassung aufgenommen, welche ab dem 1. Juli 2020 verbindlich sind.
- 1.1. c) Mindestalter von Freiwilligen, die in der Erfassung berücksichtig werden
- 1.3. d) Bestimmungen zur Erfassung der strategischen und operativen Tätigkeiten von Ehrenamtlichen
Einträge in die Datenbank «DRO» Modul benevolSTat (ab November 2020)
Die Eingabe der Erfassung zuhanden von Refbejuso erfolgt über die Datenbank «DRO» (Internetplattform). Das Eingabemodul benevolStat steht den erfassenden Einheiten ab November zur Verfügung. Den erfassenden Einheiten werden die Zugangsdaten dafür an die verantwortliche Person zugesandt.
Bis zum 31. Januar 2021 haben die erfassenden Einheiten Zeit, ihre Einträge für das Jahr 2020 in der Datenbank vorzunehmen.
- Zugang zur Datenbank: www.dro.refbejuso.ch
- Anleitung zur Datenbank (inkl. Modul Abschluss): Version 22.12.2020 (PDF)
- Ergänzende Videosequenzen: Angebote verwalten / Einsätze erfassen (Vimeo)
- Beispiel Kindertage: «Rubrik Kinder- Jugendarbeit» und «Rubrik Kultus» (Excel)
Formulare
Sobald die Datenbank zur Verfügung steht, können die folgenden Formulare weiterhin freiwillig für die Erfassung verwendet werden. Deren Inhalt stimmt mit dem verlangten Inhalt in der Datenbank überein, so dass Überträge daraus weiterhin vorgenommen werden können. Werden nur die kumulierten Zahlen der Einsätze in die Datenbank übertragen, müssen die Formulare als Beleg zentral abgelegt und aufbewahrt werden.
- Formular für Angebotsverantwortliche - Version 11. Februar 2020 (Excel Vorlage)
- Formular für erfassende Einheiten (Kirchgemeinden und weitere) - Version 11. Februar 2020 (Excel Vorlage)
Weitere Hilfestellungen
- Zeitplan und Verantwortlichkeiten (PDF)
- Checkliste für Verantwortliche in den erfassenden Einheiten (PDF)
Bei Fragen
Rahel Burckhardt
Beauftragte Freiwilligenarbeit
031 340 25 11
E-Mail