Startseite
RSS-Feed|KONTAKT|Erlasse|ADRESSEN|Newsletter|SUCHE    |DE|FR
0Grundlagen00Standpunkte00Strukturen00Inhalte00Bildungsangebote00Beratung00Publikationen00Agenda0
InhalteBezirksreform

Die Umsetzung der Bezirksreform beginnt

Die Bezirksreform wurde unter starkem Einbezug der Kirchgemeinden und der kirchlichen Bezirke breit abgestützt erarbeitet. Wichtige Meilensteine waren die Präsidienkonferenzen 2007 und 2008, die Vernehmlassung 2010 und die beiden Lesungen in der Synode (Winter 2010 und Sommer 2011).

Download
Karte mit Bezirksstruktur (PDF)
Neues Bezirksreglement (PDF)
Musterreglement (PDF)
Musterrreglement (Word 97-2003)
Erläuterungen (PDF)
Umsetzungsverordnung des Synodalrates (PDF)

Die Reform der kirchlichen Bezirke ist in der Sommersynode 2011 oppositionslos mit kleinen Änderungsanträgen in zweiter Lesung verabschiedet worden.

Inhaltlich geht es in der Reform der kirchlichen Bezirke im Wesentlichen um drei Punkte:

  • Aufgaben regional definieren
    Die Bezirke wissen am Besten, welche Aufgaben für ihr Gebiet sinnvollerweise regional wahrgenommen werden sollen. So werden mit der Bezirksreform wenige Aufgaben verpflichtend definiert. Es werden aber Strukturen geschaffen, in denen flexibel auf Anforderungen reagiert werden kann.
  • Schlanke Strukturen
    Wenn ein Bezirk das wünscht, kann er neu eine Präsidienkonferenz einführen, an der sich die wichtigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger direkt austauschen und der Region eine Stimme geben.
  • Zukunfts- und anschlussfähige Perimeter
    Kooperationen sind in der nächsten Zeit ein zentrales Thema der Kirche. Kooperationen müssen von unten wachsen, grössere Regionen können dieses Wachsen fördern und koordinieren. Die Perimeter der neuen Bezirke werden grösser, angelehnt an die kantonalen Verwaltungsstrukturen – getreu dem Motto «grossräumig denken, um kleinräumige Kooperationen zu stärken».


Verfahren nach der zweiten Lesung
Die Reform wird im Newsletter vom 14. Juni 2011 bekannt gegeben. Gegen die Reform kann noch das Referendum ergriffen werden. Im Anschluss an die Referendumsfrist setzt der Synodalrat die Reform in Kraft, voraussichtlich auf den 1.1.2012.

Für die zweijährige Übergangsfrist, in der sich die Bezirke an das neue Reglement anpassen, hat der Synodalrat eine Umsetzungsverordnung erlassen. Die bestehenden Organisationsreglemente der jetzigen kirchlichen Bezirke bleiben in Kraft bis zur Genehmigung der neuen Organisationsreglemente der Nachfolgeorganisationen durch den Synodalrat.

Unterstützung der Refbejuso bei der Umsetzung
Die Gesamtkirchlichen Dienste bieten folgende Unterstützung bei der Umsetzung der Reform an:

  • Die gesamtkirchlichen Dienste beraten die Bezirke bei der Umsetzung der Reform, wo das gewünscht wird.
  • Das Musterreglement und die Erläuterungen stehen am Beginn dieser Site zum Download bereit.

Kontaktadresse zu allen Fragen bezüglich der Bezirksreform:
Ralph Marthaler
Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Gemeindedienste und Bildung
Postfach 6051
3001 Bern
Tel. 031/ 385 16 49
Email: ralph.marthaler(at)refbejuso.ch

Weiterführender Link
Kirchliche Bezirke



 

 
Design & Technology by ZiC internet & communication AG, © 2008 Zollbrück, Switzerland.