Wort auf den Weg
«Fraget nach dem Herrn und nach seiner Macht, sucht sein Antlitz allezeit.» Psalm 105,4

Gott ist ein starker Gott. Er ist stärker als deine Sorgen, deine Dunkelheit, dein Kummer, deine Not, deine Schuld.
Das aktuelle «Wort auf den Weg» (Wöchentlich am Freitag)
Bisher erschienene Beiträge
«farbenspiel.family« - Dem Familienalltag mehr Tiefgang geben
«farbenspiel.family» die neue landeskirchliche Webseite für Kinder und Familien ist online! Die Internetseite will Inspiration für Familien bieten und dem Familienalltag mehr Tiefgang geben. Die spirituelle Dimension im Leben mit Kindern darf entdeckt und gestaltet werden, um dem christlichen Glauben einen Platz im Familienleben einzuräumen. Entdecken Sie auf der Seite auch die farbenfrohen Broschüren und die Geschenk-Box!
Coronavirus: Information an die Kirchgemeinden

Die wichtigsten Auswirkungen auf den kirchlichen Betrieb des jüngsten Bundesratsbeschlusses, die ab 18. Januar Gültigkeit haben:
- Homeoffice: Wo immer möglich und «mit verhältnismässigen Aufwand umsetzbar», müssen die Arbeitgeber Homeoffice anordnen. Es handelt sich nicht mehr nur um eine dringende Empfehlung, sondern um eine Verpflichtung (wie dies bereits im Kanton Solothurn gilt). Die Arbeitnehmenden haben kein Recht auf Auslagenentschädigung.
- Verschärfte Personenobergrenzen: Spontane Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (z.B. in Kirchen) dürfen nicht mehr als fünf Personen umfassen. Private Veranstaltungen dürfen ebenfalls nicht mehr als fünf Personen zählen. Kinder werden dabei mitgezählt.
Auf die Durchführung von Gottesdiensten und Beerdigungen haben die beschlossenen Massnahmen keine ersichtlichen Auswirkungen. Die Erläuterungen zu den Verordnungsanpassungen liegen noch nicht vor.
Am 14. Januar hat der Kanton Solothurn seine Corona-Massnahmen angepasst, nachzulesen in der Version 15.1 der Hilfestellung.
Für Anfragen steht die «Auskunftsstelle Kirchgemeinderat» unter der Nummer 031 340 25 25 zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Hilfestellung für Kirchgemeinde Version 15.1.2 (18. Januar)
- Schutzkonzept für Anlässe, Liegenschaften und Beratungen (15. Januar)
- Schutzkonzept Gottesdienste (EKS)
- Nachbarschaftshilfe: Mobile Boten
- Digitale Angebote
- Kirchgemeinden digital
- dureschnufe - Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus
Wichtiges auf refbejuso.ch
Standpunkt Bewegung und Begegnung
Räume öffnen für neue Formen kirchlicher Präsenz in der Gesellschaft: Landeskirchen sind typischerweise territorial strukturiert. Wo die Menschen wohnen, dort ist auch ihre Kirche. Diese Struktur hat sich bewährt und behält auch künftig eine zentrale Bedeutung. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass die Lebensformen in der Gesellschaft sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert haben.
Standpunkt des Synodalrats zum Legislaturziel «Bewegung und Begegnung»
Landeskirchengesetz
Das neue Landeskirchengesetz tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft. Vieles bleibt für die Kirchgemeinden gleich wie bisher, Einiges nicht. So beispielsweise ändert sich die Rolle der Regionalpfarrschaft oder Kirchgemeinden müssen zukünftig über ihre Leistungen Bericht erstatten. Die rechtlichen Grundlagen zum Wechsel der Anstellungsverhältnisse der Pfarrschaft betrifft vor allem das Personalreglement, Personalverordnung, Datenschutzreglement und weitere.
Konkretes rund ums neue Landeskirchengesetz
Erfassung Leistungen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen