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GrundlagenGottesdienstSonntags-Gottesdienst

Gottesdienste

Sonntagsgottesdienste und Festtagsgottesdienste

Die Feier des Gottesdienstes an Sonntagen sowie an kirchlichen Festtagen gehört als tragendes Element unabdingbar zum Leben der Kirche. In ihm sammelt sich die Gemeinde zum Hören auf das Wort Gottes, zur Stärkung des Glaubens, zur Sammlung und zum Gebet. 

Im Gottesdienst bedenken die versammelten Menschen im Licht des Evangeliums ihre konkreten Erfahrungen des Lebens und des Glaubens, die schönen und die schwierigen, sprechen sie vor Gott aus und bekommen durch die Predigt, das Gebet und die gemeinsame Besinnung Hilfe, Kraft und Hoffnung für diese ihre Lebenserfahrungen. Über sich selber hinaus gedenkt die Kirche im Gottesdienst immer auch der Not und des Elends von unzählig vielen Menschen auf Erden, betet für sie und bekräftigt ihre Bereitschaft zur sozialen Solidarität, weltweit und bei uns.

Der Gottesdienst ist öffentlich

Die Gottesdienste der Kirche sind öffentlich. Das Geläute ist dafür Zeichen. Ort und Zeit der Durchführung werden öffentlich bekannt gegeben. Alle Leute sind zum Gottesdienst eingeladen.  

Der Sonntag

Die Hauptgottesdienste finden am Sonntag morgen statt. Nach dem Bericht des Evangeliums ist Christus am ersten Tag der Woche, das heisst an dem auf den hohen Sabbat des jüdischen Passahfestes folgenden Tag, auferstanden und Maria Magdalena und seinen Jüngern erschienen. Darum feiert die Kirche am Sonntag die Erneuerung der Schöpfung in der Auferstehung Jesu Christi und freut sich auf den Frieden des kommenden Gottesreiches. 

Weil es aus Gründen der Pfarrstellenkapazität nicht mehr möglich ist, in allen Kirchen am gleichen Sonntag morgen Gottesdienste anzubieten, können benachbarte Kirchgemeinden den Gottesdienst gemeinsam feiern.

Die Elemente des Gottesdienstes

Die wesentlichen Elemente des reformierten Gottesdienstes sind die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Predigt, Taufe und Abendmahl, die Schriftlesungen, das Gebet und die Fürbitte, der Gemeindegesang und die Kirchenmusik, die Kollekte sowie Sendung und Segen.  

Predigt

Die Predigt ist die Verkündigung des Wortes Gottes unter Verwendung biblischer Texte. Sie wird von der Pfarrerin oder dem Pfarrer gehalten. Die Predigt ist eine Ansprache, in der das Leben im Licht des Glaubens und der Glaube im Blick auf das Leben bedacht und besprochen werden. Entsprechend berücksichtig sie nebst der Orientierung an der Bibel die Situation der hörenden Gemeinde.  

Gebet

In jedem Gottesdienst wird gebetet. Die Pfarrerin oder der Pfarrer können Gebete frei formulieren oder sich an das gebundene Gebet halten. Im einen Fall besteht die Möglichkeit, auf persönliche und aktuelle Situationen einzugehen, im anderen Fall kommt die Verbundenheit mit der gesamten Christenheit zum Ausdruck. Eingangs des Gottesdienstes steht das Gebet als Bitte um Gottes Gegenwart, nach der Predigt hält die Gemeinde die Fürbitte mit anschliessendem Unser Vater Gebet.

Das Unser Vater Gebet gehört in jeden Gottesdienst. Es wird nicht von der Pfarrerin oder vom Pfarrer allein, sondern von der Gemeinde gemeinsam gebetet. Zum Unser Vater Gebet steht man in der reformierten Kirche auf. 

Gesang

Durch ihr Singen nimmt die versammelte Gemeinde an der Verkündigung teil und bringt Lob und Anbetung Gottes, Freude und Klage zum Ausdruck. Das Singen der Gemeinde ist das Hauptelement der Kirchenmusik im Gottesdienst.  

Kollekte

Die Kollekte ist Bestandteil des Gottesdienstes. Sie ist Ausdruck der tätigen Solidarität der versammelten Gemeinde.

Die Kollekte wird in der Rechnungsführung der Kirchgemeinde als Einnahme und Ausgabe verbucht und von den dafür eingesetzten Behörden auf ihre ordentliche Verwendung hin kontrolliert. 

Segen und Sendung

Nach jedem Gottesdienst kehren die Menschen zurück in das Leben und ihre Verantwortung. Die Sendung ermutigt sie, im Alltag den Glauben zu leben, und der Segen Gottes gibt ihnen dazu die Kraft.

Stellvertretungen und Kanzeltausch

In Zeiten des Pfarrmangels wurden Predigthelferinnen und Predigthelfer für Gottesdienststellvertretungen berufen und ausgebildet. Gerade dort, wo sonst Gottesdienste ausfallen würden, ist ihr Einsatz auch heute noch sinnvoll.

Grundlage: Verordnung über den Einsatz von Predigthelferinnen und Predigthelfern (Predigthelferverordnung KES 42.010)

 

Der Weg zur Predigthelferin, zum Predigthelfer

 

1. In den Predigthelferdienst können Frauen und Männer
    aufgenommen werden, die dies mit schriftlichem Gesuch
    begehren und von einer im bernischen oder jurassischen
    Kirchendienst stehenden Pfarrperson dem Synodalrat
    schriftlich empfohlen sind.

2. Kandidierende legen dem oder der Beauftragten des

    Synodalrats eine schriftliche Predigt zur Beurteilung vor.

3. Die Kandidierenden erhalten Gelegenheit, im Beisein der

    oder des Beauftragten eine Gottesdienstvertretung zu

    übernehmen.

4. Sie werden zudem von der oder dem Beauftragten des

    Synodalrates und einem weiteren Mitglied des

    Synodalrates zu einem Gespräch empfangen.

5. Nachdem Kandidierende zwei Bildungsveranstaltungen

    für Predigthelferinnen und Predigthelfer besucht haben,

    kann der Synodalrat sie auf Antrag der oder des

    Beauftragten in den Predigthelferdienst aufnehmen.

6. Predigthelferinnen oder Predigthelfer werden vom

    Synodalrat im Rahmen eines Gottesdienstes in den

    Predigthelferdienst eingeführt. Sie werden mit einer

    Urkunde zum Dienst ermächtigt.

7. Der Synodalrat gibt im Kreisschreiben regelmässig

    bekannt, welche Personen zum Predigthelferdienst zur

    Verfügung stehen.

 

Pfr. Ruedi Heinzer ist Beauftragter des Synodalrates für den

Predigthelferdienst und ist auch für die Aus- und jährliche

Weiterbildung von Predigthelferinnen und Predigthelfern

verantwortlich. Die Grundausbildung erfolgt in einem Kurs

von rund 40 Lektionen.

 

Die Predigthelfenden treffen sich seit 1985 jährlich zu

einer zweitägigen Weiterbildung, bis 1994 geleitet von Pfr.

Fritz Dürst, seither vom Beauftragten.

 

Statistik:

Zur Zeit hat es 23 ausgebildete Predigthelferinnen und

Predigthelfer im Dienst. Eine Predigthelferin übernimmt zur

Zeit infolge eines Unfalles keine Aufgaben.

 

Im Jahre 2010 haben die Predigthelferinnen und Predigthelfer 315 Gottesdienste übernommen (davon 43 x Abendmahl und 19 Taufen).

 

2009: 303 Gottesdienste (davon 25 Abendmahl, 17 Taufen)

2008: 298 Gottesdienste (davon 23 Abendmahl, 15 Taufen)

2007: 300 Gottesdienste (davon 21 Abendmahl, 12 Taufen)

2006: 250 Gottesdienste (davon 17 Abendmahl, 16 Taufen)

2005: 241 Gottesdienste (davon 17 Abendmahl, 21 Taufen)

2004: 308 Gottesdienste (davon 31 Abendmahl, 20 Taufen)

2003: 316 Gottesdienste (davon 20 Abendmahl, 17 Taufen)

2002: 279 Gottesdienste (davon 19 Abendmahl, 18 Taufen)

2001: 313 Gottesdienste (davon 17 Abendmahl, 18 Taufen)

 


 

 
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