Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2019

3 Editorial Bis Ende 2025 verfügen wir über die gleichen Mittel für die Pfarrlöhne wie bisher. Alle sechs Jahre muss aber über die sogenannte 2. Säule, das heisst über die Leistungen der Kirche im gesamtgesellschaftlichen Interesse, neu verhandelt werden. Ein erstes Mal schon 2023, damit klar sein wird, welche Beträge die Kirchen ab 2026 erhalten werden. Um die kirchlichen Leistungen der Freiwilligen und Ehren- amtlichen erfassen zu können, müssen alle Gemeinden, die Bezirke und die Kantonalkirche diese Leistungen ab Januar 2020 erfassen und gemäss Vorgaben aus dem Haus der Kirche auflisten. Wie es auch beim Kanton geschehen wäre, wird auf 2022 die Pfarrstellen- zuteilungsverordnung überarbeitet werden müssen. Dann werden auch die Heimseelsorgestellen einbezogen. Eine Arbeitsgruppe im Haus der Kirche ist zur Entwicklung eines Konzepts eingesetzt worden. Wenn es dann an die konkrete Erarbeitung der neuen Verordnung geht, werden auch die Verbände eingebunden. Zuletzt wird die Synode die führende Rolle bei der Festlegung der neuen Zuteilungskrite- rien innehaben. Neue Konzepte An den Ämter- und Präsidienkonfe- renzen im Herbst 2020 wird ein neues Katechetisches Konzept diskutiert werden. Dieses wird nach Einbezug der Resultate der Konferenzen der Wintersynode 2021 zur Genehmigung vorgeschlagen. Schliesslich soll ein neues Personal- entwicklungskonzept für die Pfarr- schaft entwickelt werden, welches eine Verbesserung der Begleitung und Unterstützung der Pfarrpersonen im Blick auf Weiterbildung, berufliche Entwicklung und Gesundheit durch die Landeskirche zum Ziel hat. Auch hier sind bei der konkreten Ausgestaltung die Betroffenen einzubeziehen und als wichtige Gesprächspartner ernst zu nehmen: Regionalpfarrpersonen, Per- sonalverantwortliche aus dem Haus der Kirche, Pfarrverein und Kirchge- meindeverband. Es ist zentral, dass bei solchen Neuerungen präzis gearbeitet, die nötige Zeit eingeplant wird und alle Beteiligten einverstanden sind. Zu diesen Aufgaben gesellt sich das neue Legislaturprogramm unter dem Motto «Die Vision leben!» mit folgen- den fünf Zielen: «Kirche: Begegnung und Bewegung» «L’Eglise – ç’est vous!» «Kirche sein in der digitalen Lebenswelt» «Klar Stellung beziehen» «Reformiert sein in einer pluralen Welt» Das Legislaturprogramm soll in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden und helfen, unsere Kirche zeitgemäss auszurichten. «Aus Namen werden Gesichter» Nach der der Inkraftsetzung des Landeskirchengesetzes und der Übernahme der Pfarrschaft müssen wir als Kirche in den nächsten Jahren näher zusammenwachsen. Es braucht gegenseitiges Kennenlernen und Vertrauen seitens aller Beteiligten, um gemeinsam die geschilderten Herausforderungen annehmen und bewältigen zu können. Die ersten Erfahrungen stimmen sehr zuversichtlich: Der Gottesdienst am 6. Januar im Münster «Gemeinsam auf- brechen – nach den Menschen fragen» und der anschliessende Apéro riche in der Französischen Kirche zeigten viele fröhliche Gesichter – sowohl seitens der rund 200 anwesenden Pfarrerinnen und Pfarrer als auch seitens der Mitarbeitenden aus dem Haus der Kirche. Auch die Personal- information im Haus der Kirche vom 9. Januar, zu welcher erstmals auch die Regionalpfarrerinnen und -pfarrer eingeladen waren, zeitigte ähnliche Erfahrungen: «Aus Namen werden Gesichter» und «einen solchen Gottesdienst sollten wir jedes Jahr gemeinsam machen» waren oft gehörte Rückmeldungen von Teil- nehmenden. Mögen sie uns allen Mut machen, den eingeschlagenen Weg des Mit- einanders mit dem Segen Gottes weiterzugehen! Die Vertreter der Landeskirchen bei der Übergabe der Pfarrdienstverhältnisse.

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