Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2017

2 Editorial Interessanterweise haben alle drei Er- eignisse ihren Ursprung im Jahr 2013: Der Berner Regierungsrat stellte dem Grossen Rat im Sommer 2013 einen umfassenden Bericht über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in geschichtlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht und über dessen Weiterentwicklung in Aussicht. Dieser Bericht, bekannt unter dem Namen seiner Verfasser, der Herren Muggli und Marti, wurde zusammen mit 8 Leitsätzen des Regierungsrats zur Weiterentwicklung des Verhältnisses Kirche–Staat 2015 publiziert und vom Grossen Rat behandelt. Damit war die Grundlage für das neue Landes- kirchengesetz gelegt, welches im September 2017 in erster Lesung mit grossem Mehr verabschiedet wurde. Nach der zweiten Lesung im März 2018 soll es Anfang 2020 in Kraft treten. An der Gesprächssynode 2013 in Grenchen befasste sich das Kirchen- parlament mit Fragen wie: Wie lässt sich Kirche weiterbauen? Was ist zu tun, um die Kirche zukunftsfähig zu gestalten in einer Welt des Umbruchs mit gesellschaftlichen und demo- grafischen Veränderungen? Aus dem «Geist von Grenchen» entstand dann die Motion «Kirche 21 – gemeinsam Zukunft gestalten». Mit deren ein- stimmiger Überweisung beauftragte die Wintersynode 2013 den Synodalrat, eine Vision und Leitziele zu ent- wickeln, welche über den begrenzten Zeitraum einer Legislatur hinaus- gehen. Damit startete der mehrjährige, breit abgestützte Visionsfindungspro- zess. Im Berichtsjahr wurde die Vision «Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet.» vorgelegt und anlässlich des grossen Kirchenfests im Septem- ber feierlich proklamiert. Schliesslich war es der Internationale Kirchenkongress im Oktober 2013 in Zürich, der zum Reformationsjubiläum 2017 führte: «500 Jahre Reformation – Herausforderung und Bedeutung für die Gegenwart». Kirchenleitende und Fachleute aus evangelischen Kirchen rund um den Globus wurden vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und der Evangelischen Kirche in Deutschland eingeladen. Aus dem ursprünglich vorgesehenen «Lutherjahr 2017» wurde so das «Reformationsjubiläumsjahr 2017». Die drei Grossereignisse wurden zwar alle im gleichen Jahr, 2013, ange- stossen, aber aus völlig unterschied- lichen Motiven: Das neue Landes- kirchengesetz wurde von aussen, vom Staat Bern, aus politischen Gründen initiiert, die Vision Kirche 21 kam von innen, aus kirchlich-ekklesiologischem Interesse heraus, und das Reforma- tionsjubiläum hat seine Wurzeln in der Geschichte. Wie entwickeln sich diese Prozesse weiter? Beim Landeskirchengesetz ist es den Kirchen gelungen, gemeinsam mit Andreas Zeller Präsident des Synodalrats Die Vision kann nur zum Leben kommen, wenn sie in den Gemeinden Wurzeln schlägt. DerWandel ist in vollemGang Drei Hauptereignisse prägten ein für unsere Kirche ausserordentlich bewegtes Jahr: das neue Landeskirchengesetz, die Vision Kirche 21 «Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet.» und das Jubiläumsjahr «500 Jahre Reformation». Sie verändern unsere Kirche nachhaltig.

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