Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2018

6 Synode und Kommissionen Im Berichtsjahr 2018 traf kein Fall bei der Rekurskommission ein. Der Grosse Rat hat am 21. März 2018 das Gesetz über die bernischen Landeskirchen (LKG) in zweiter Lesung verabschiedet. Gerne hat unsere Kommission zur Kenntnis genommen, dass sie weiterbestehen wird und den Status als Vorinstanz des Bundes- gerichts behält. Die Kommission wurde Ende März zu einer Konsultation über die notwendig gewordenen Änderungen des Regle- ments über die Rekurskommission ein- geladen. Mit Eingabe vom 5. Juni 2018 hat sie davon Gebrauch gemacht. Die Wintersynode 2018 hat dieses Regle- ment revidiert; es tritt, gleichzeitig mit dem LKG, am 1. Januar 2020 in Kraft. Am 7. November 2018 hat die Konstitu- ierende Synode die Rekurskommission für die begonnene Legislaturperiode vom 1.11.2018 bis 31.10.2022 gewählt. Als abtretender Präsident danke ich – auch namens aller Mitglieder, die zurückgetreten sind – für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen der Rekurskommission in jeder Hinsicht viel Erfolg und volles Gelingen. Status bleibt, PräsidiumundMitglieder wechseln Rekurskommission Hansruedi Schenk Präsident Der Auftrag der nichtständigen Kommission «Kirche und Staat» be- steht darin, den Meinungsaustausch zwischen Synodalrat und Synode zu fördern sowie dafür zu sorgen, dass in den Fraktionen und in der Synode eine gründliche Meinungsbildung im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Landeskirchengesetzes (LKG) und der damit verbundenen Synodegeschäfte stattfindet. Hierzu erörtert die Kom- mission jene Fragestellungen, die ihr vom Synodebüro oder vom Synodalrat unterbreitet werden. Sie hat das Recht, Anträge zu stellen und der Synode eigene Vorlagen zu unterbreiten. Die Kommission traf sich im Berichts- jahr zu sechs Sitzungen. Schwerpunkt ihrer Arbeit war die Vorbereitung der Geschäfte im Zusammenhang mit dem neuen LKG. An der Sommersynode 2018 waren dies folgende Geschäfte: «Per- sonalreglement für die Pfarrschaft», «Leitsätze zum Personalmanagement» und «Auswirkungen auf die Ressour- censituation der gesamtkirchlichen Dienste». An der Wintersynode 2018 folgten die Geschäfte «Kirchen- ordnung», «Organisationsreglement», «Weiterbildungsreglement», «Synode- wahlreglement» und «Datenschutz- reglement». Die Vorbereitung dieser Geschäfte erfolgte in enger und sehr konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Gesamtprojektausschuss (GPA) Kirche und Staat sowie dem Synodalrat. Diese Zusammenarbeit hat massgeblich zu einer transparenten und effizienten Behandlung der entsprechenden Geschäfte an den beiden Synoden beigetragen. Mit der Verabschiedung der oben erwähnten Geschäfte sind die Hauptarbeiten an der Umsetzung des LKG abgeschlossen. An der konstituie- renden Synode vom 7. November 2018 wurde deshalb darauf verzichtet, die Kommission erneut zu bestellen. Ihre Arbeiten sind somit abgeschlossen. ,P'LHQVWH GHU 7UDQVSDUHQ] XQG (Ư]LHQ] Nichtständige Kommission «Kirche und Staat» Christian Cappis Präsident 371 408.39 Franken, wurde der Synode zur Genehmigung empfohlen. Die Synode hiess, auch mit Empfehlung der FiKo, das Geschäft «Auswirkungen auf die Ressourcensituation der gesamtkirchlichen Dienste» (zusätz- liche 600 Stellenpunkte) und die «Aufstockung der Stelle Gottesdienst- entwicklung» (88 Stellenpunkte) gut. Entgegen dem FiKo-Antrag wurde auch eine neue Stelle «Visionsbotschafter/in» (40%) bewilligt. Wintersynode: Das Budget für das Jahr 2019 (erstmals nach HRM2 erstellt), welches einen Ertragsüberschuss von 2 311 205 Franken vorsieht, wurde detailliert beraten. Das operative Ergeb- nis weist einen Aufwandüberschuss von 660 275 Franken aus. Hier spielt ein einmaliger Sondereffekt bezüglich Auflösung der Neubewertungsreserven eine etwas verwirrliche Rolle. Die Beratungen des Budgets 2019 und des Finanzplans für die Jahre 2020–2023 zeigten mit aller Deutlichkeit, dass unaufhaltsam dunklere Wolken am Finanzhimmel aufziehen und über die Auswirkungen der Umsetzung des neuen Landeskirchengesetzes nach wie vor wenig Klarheiten bestehen. Trotzdem bewilligte die Synode weitere neue, zusätzliche Projekte, die finan- zielle Verpflichtungen nach sich ziehen. Die FiKo dankt dem Synodalrat und den Zentralen Diensten für die gute Zusammenarbeit.

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